Medieninformation bzw. Richtigstellung zum Beitrag "Niederlage für Montavon" vom 9. Juli 2020 in der Mediengruppe Thüringen

13.07.2020 10:04

Im Prozess um die Ausschreibung des Generalmusikdirektors am Theater Erfurt ist die Stadt Erfurt die Hauptangeklagte, nicht der Generalintendant Guy Montavon, wie es in bereits erschienenen Artikel der Mediengruppe Thüringen immer wieder durch eine Personifizierung des Gerichtsverfahrens zum Ausdruck kommt.

Die Landeshauptstadt als Trägerin des Theaters schließt sich der Argumentation des Deutschen Bühnenvereins hundertprozentig an und folgt seiner Empfehlung, das bisherige Auswahlverfahren zu stoppen und ein neues Ausschreibungsverfahren zu starten.

„Ich weiß, dass bei allem Engagement und der Expertise von Guy Montavon, die künstlerische Arbeit am Theater durch dieses Verfahren nicht beeinträchtigt wird“, betont Kulturdezernent Dr. Tobias J. Knoblich, der sich mit seinem Generalintendanten eng abstimmt hat. Über die künftige Vorgehensweise besteht in jedem Punkt Einigkeit, nennenswerte Kosten werden durch den Prozess nicht entstehen.

Hintergrund: Der Deutsche Bühnenverein sieht einen großen Handlungsbedarf, gegen dieses Urteil vorzugehen, empfiehlt aber dem Theater Erfurt das Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen abzubrechen, um keine Zeit für künftige Spielpläne zu verlieren. Dieser Empfehlung folgt die Stadt Erfurt.  Sollte zukünftig dieses Urteil noch einmal eine Rolle spielen, würde der Deutsche Bühnenverein das zum Anlass nehmen, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, da diese richterliche Entscheidung im erheblichen Maße der etablierten Praxis künstlerischer Engagements in der deutschen Theaterlandschaft widerspricht. Das Grundgesetz regelt auch die Kunstfreiheit. „Eine Besetzung von GMD-Positionen nach Grundsätzen des Beamtenrechts wäre ein Desaster für die Orchester und Theater. Solche Fälle sind uns weder auf dem nationalen, noch auf dem internationalen Parkett bekannt“, kommentiert der Präsident des Deutschen Bühnenvereins Ulrich Khuon.