Einschränkungen auf städtischen Friedhöfen

09.09.2020 09:13

Beisetzungen und Trauerfeiern erfolgen auf Grundlage der jeweils gültigen Corona-Verordnung. Grundsätzlich gilt das Abstandsgebot, insbesondere in den Trauerhallen. Dadurch steht nur eine eingeschränkte Platzkapazität zur Verfügung. Der erste Anlaufpunkt für Hinterbliebene ist das Bestattungsunternehmen. Hier wird in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung die Beisetzung und Trauerfeier geplant.

Abweichend von den bisherigen Sprechzeiten stehen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung nur nach telefonischer Terminabstimmung unter Tel.: 0361 655-5711 oder 5712 für persönliche Nachfragen zur Verfügung.

Einfahrten auf den Hauptfriedhof sind eingeschränkt  wieder möglich. Von Montag bis Samstag, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, ist der Pförtner am Haupttor zur Absicherung der Einfahrten besetzt. Teilnehmer an Trauerfeiern klären die Einfahrtsberechtigung wie bisher über das Bestattungsunternehmen. Friedhofsbesucher mit einer Einfahrtsberechtigung können von Montag bis Samstag ab 13:00 Uhr einfahren. Die Berechtigungskarten und Schwerbehindertenausweise sind dem Personal vorzuweisen. Einmalige Einfahrten sind, zu den bekannten Bedingungen, zu diesen Zeiten auch wieder möglich. Der Friedhofsbus kann leider noch nicht wieder zum Einsatz kommen.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass es weiterhin keine Ausgabe von Werkzeug und Gießkannen geben wird. Als Alternative wurde am Haupteingang eine Ausleihstation eingerichtet, an der Gießkannen und kleine Transportwagen bereitgestellt werden. Das Ausleihen ist mittels Pfandschlösser (2 Euro), wie von Einkaufswagen bekannt, jederzeit und kontaktlos möglich.

Das Garten- und Friedhofsamt bittet um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.

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