Ab sofort alle Erfurter Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb

01.12.2020 15:00

Am 30. November hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Regelungen für Kindertageseinrichtungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaats verschärft.

Stark vergrößerte Viren
Foto: © Kateryna Kon/123rf

Auf der Grundlage der Allgemeinverfügung des TMBJS vom 30. November 2020 gilt ab dem 1. Dezember 2020 bis zum 6. Februar 2021 Folgendes:

  • Liegt der 7-Tage-Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, müssen alle Kindertageseinrichtungen in den eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe Gelb) mit beständigen, festen und voneinander getrennten Gruppen wechseln, die in gleichbleibender Zusammensetzung von stets demselben pädagogischen Personal betreut werden. Dies ist in Erfurt der Fall.
  • Das gilt, bis der 7-Tage-Inzidenzwert an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb von 50 liegt. Ab dem achten Tag der Unterschreitung dieses Wertes wechseln die Einrichtungen zurück in den Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz (Stufe Grün).

Wichtiges zum eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz:

  • Ein verlässliches Angebot für die Bildung, Erziehung und Betreuung wird aufrechterhalten.
  • Im Rahmen der Öffnungszeiten ist von Montag bis Freitag eine tägliche Betreuungszeit von mindestens sechs Stunden zu gewährleisten. Eine tägliche Betreuungszeit von mindestens acht Stunden ist anzustreben.
  • Die Träger legen gemeinsam mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen die organisatorische und fachliche Ausgestaltung des Betreuungsangebots nach Maßgabe der jeweils aktuellen Hygienevorgaben fest.
  • Jeder Gruppe ist ein separater, eigener Raum fest zuzuweisen, der nicht anderweitig genutzt werden darf.
  • Die Räume sind nach den für diese Stufe vorgesehenen Hygieneplan-Festlegungen auszustatten und herzurichten
  • Der Wechsel der Räume ist nur aus wichtigem Grund und nach gründlicher Reinigung nach Hygieneplan gestattet.
  • Bei Bedarf können Outdoor- und Waldgruppen gebildet werden.
  • Gemeinschaftsräume und Freiflächen können gleichzeitig genutzt werden, sofern eine strikte Trennung und Kontaktvermeidung zwischen unterschiedlichen Gruppen gewährleistet werden kann.
  • Ausflüge im Kreis der festen Gruppe sind möglich.
  • Der Zutritt einrichtungsfremder Personen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird eingeschränkt und ist nur zum Zweck der Ausübung der Personensorge und der Eingewöhnung nach Absprache mit der Leitung der Kindertageseinrichtung möglich.
  • Angebote externer Dienstleister in den Kindertageseinrichtungen, insbesondere Musik- und Sportangebote, sind untersagt.
  • Praktikanten ist zum Zweck der Ausbildung oder im Rahmen eines sozialpädagogischen oder erziehungswissenschaftlichen Studiums das Betreten zu gestatten, wenn diese sich bereits in einer Ausbildung oder einem Studium befinden und einen entsprechenden staatlich anerkannten Abschluss anstreben.