Erfurter Schulen wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb

01.12.2020 15:55

Am 30. November hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Regelungen für Schulen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaats verschärft.

Stark vergrößerte Viren
Foto: © Kateryna Kon/123rf

Auf der Grundlage der Allgemeinverfügung des TMBJS vom 30. November 2020 gilt ab dem 1. Dezember 2020 bis zum 6. Februar 2021 Folgendes:

1. Alle Schulen und Kindergärten in Thüringen wechseln ab dem 1. Dezember 2020 in den eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz (Stufte Gelb). Es gilt damit das Prinzip der festen Gruppe mit festem Betreuungspersonal, um Kontakte zu minimieren. Damit kann es zu Einschränkungen im Präsenzunterricht und bei der Betreuung kommen.

2. Ab dem 1. Dezember 2020 gilt für Schulen in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert über 200:

  • Die Klassenstufen 1 bis 6 verbleiben im Präsenzunterricht in festen Gruppen wo es möglich ist, soweit vor Ort nichts anderes festgelegt ist.
  • Ab Klassenstufen 7 wird an den Schulen zusätzlich der Mindestabstand von 1,5 m auch im Unterricht angeordnet. Dadurch kommt es in der Regel zum Wechselbetrieb aus Präsenzunterricht und häuslichem Lernen.

3. An Schulen in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenzwert unter 200, die von nachgewiesen Fällen betroffen sind, erhält die Schulleitung in der Schulorganisation mehr Handlungsfreiheit und kann je nach Lage vor Ort Maßnahmen ergreifen. Das zuständige Schulamt und das Bildungsministerium unterstützen dabei. Als äußerste Maßnahme ist im Einzelfall auch die Einführung der Maskenpflicht im Unterricht möglich. In diesem Fall sind ausreichende Pausenzeiten von der Maskenpflicht im Tagesablauf vorzusehen

4. Die bereits jetzt geltenden besonderen Schutzmaßnahmen für Personen mit Risikomerkmalen bleiben bestehen. Ebenso finden die notwendigen Quarantänemaßnahmen und Kontaktnachverfolgung an Schulen und Kindergärten durch die örtlichen Gesundheitsämter bei festgestellten Infektionen weiter statt.

5. Der Thüringer Stufenplan bleibt in Kraft und wird angewandt.

6. Die Weihnachtsferien werden nicht verändert. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 werden, wo möglich, im Präsenzunterricht beschult. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 wechseln zwischen dem 21. Dezember 2020 und dem 10. Januar 2021 in ganz Thüringen in das häusliche Lernen.