Abgabe von FFP2-Masken in Apotheken

18.12.2020 10:37

Seit dem 15. Dezember können Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahre sowie Risikopatientinnen und -patienten kostenlos drei FFP2-Masken (oder vergleichbar) in der Apotheke erhalten. Das sieht die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor.

Stark vergrößerte Viren
Foto: © Kateryna Kon/123rf

Die Anspruchsberechtigten haben bis zum 6. Januar 2021 Zeit, sich die Schutzmasken in der Apotheke ihrer Wahl abzuholen. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen. Zur Abholung kann auch eine Person bevollmächtigt werden. FFP2-Masken haben den Vorteil, dass sie – anders als OP-Masken oder selbst gefertigte Mund-Nase-Bedeckungen – auch für den Tragenden selbst einen gewissen Schutz bieten.

Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • chronische Herzinsuffizienz
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
  • Demenz oder Schlaganfall
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Trisomie 21
  • Risikoschwangerschaft

Ab Januar sollen Anspruchsberechtigte in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen oder der privaten Krankenversicherung mit weiteren Masken für einen geringen Eigenanteil versorgt werden.

Die Landesapothekerkammer Thüringen weist darauf hin, dass die Liefersituation bei FFP2-Masken angespannt ist. Für die Thüringer Apotheken ist es ein besonderer Kraftakt, die Masken zu verteilen. Punktuelle Lieferschwierigkeiten und Versorgungsengpässe können in Stoßzeiten nicht ausgeschlossen werden.