Wintereinbruch: Was es jetzt zu beachten gilt

09.02.2021 16:00

Auch wenn aktuell alle Straßen im Hauptstraßennetz – rund 300 km – geräumt sind, so bringen Witterungsbedingungen dennoch Einschränkungen mit sich. Zudem sind Hauseigentümer gehalten, auf Gefahren durch Schnee und Glatteis zu achten und entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen.

Einschränkungen wegen Witterungsbedingungen

Foto: Mitarbeiter des städtischen Garten- und Friedhofsamtes haben heute u. a. Treppen freigelegt. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Entsorgung nur noch eingeschränkt in Erfurt möglich

Die Leerung von Abfallgefäßen und die Abholung von Sperrmüll sind aufgrund der aktuellen Wetterlage zurzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Am Montag blieben alle Wertstoffhöfe geschlossen und es erfolgte keine Entsorgung. Heute haben sie wieder geöffnet und die Entsorgungsfahrzeuge rücken aus. Jedoch können nur geräumte Straßen angefahren werden. Dort, wo eine Leerung möglich ist, werden auch die Montagsgefäße dienstags geleert. Sperrmüll wird im Moment nicht entsorgt. Eine neue Terminabsprache ist hier nicht nötig. Termine werden nachgeholt, sobald es möglich ist.

„Wir geben unser Bestes, um voraussichtlich ab Dienstag wieder mit unserer Fahrzeugflotte ausrücken zu können und in Abhängigkeit der Wetterlage die Entsorgung nachzuholen“, bittet der Geschäftsführer der SWE Stadtwirtschaft, Marco Schmidt, um Verständnis.

Des Weiteren gab er zu bedenken, dass die „starken Jungs“ nicht den ganzen Tag Müllbehälter über riesige Schneehaufen am Straßenrand tragen können. „Die Erfurterinnen und Erfurter würden uns sehr helfen, wenn sie dafür sorgen, dass der Weg zu den Müllbehältern frei ist. Eine Lücke in Behälterbreite wäre für unsere Jungs eine enorme Erleichterung. Je besser wir an die Behälter kommen, umso schneller bekommen wir den Müll aus der Stadt.“ 

Der Winterdienst ist momentan mit allen Kräften rund um die Uhr auf den Straßen des Dringlichkeiten-Netzes 1 und 2 im Einsatz. Sie werden von Kollegen der Entsorgung unterstützt. Seit heute werden auch Nebenstraßen und Parkplätze geräumt.

Parallel wird damit begonnen, den geräumten Schnee aus der Stadt zu bringen. Fahrtziel ist der Schneelagerplatz im Gebreite.

Foto: Schön anzuschauen, aber dennoch gefährlich: Eiszapfen an Fenstern. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Vorsicht vor herabfallenden Schneemassen

Nicht nur auf den Straßen und Gehwegen können die Schneemassen zum Hindernis werden. Auch auf den Dächern bergen sie ein Risiko in sich. Herabfallende Schneelawinen sind eine Gefahr für Passanten. Die Stadt erinnert daher an die Pflichten der Hauseigentümer. „Sie haben die Dächer ihrer Gebäude auf herabstürzende Schneemassen zu kontrollieren und entsprechende Sicherungsmaßnahmen einzuleiten“, erklärt Arne Ott, der Leiter des Amtes für Gebäudemanagement. Dazu zähle zum Beispiel die Sperrung des Gehweges.

Zudem verwies er auf die Gefahr von verstopften Dachrinnen und die Bildung von Eiszapfen. Auch hier würden herabfallende Tropfen zu Glatteis auf dem Gehweg führen.

Anlieger sind für das Räumen und Streuen auf Gehwegen verantwortlich

Das Räumen und Streuen auf öffentlichen Gehwegen ist entsprechend der gültigen Straßenreinigungssatzung überall im Stadtgebiet auf die Eigentümer oder Besitzer der an öffentliche Straßen anliegenden Grundstücke übertragen.

Diese Pflicht gilt auch für gemeinsame und getrennte Rad-/Gehwege. Selbst wenn Grünstreifen das Grundstück vom öffentlichen Gehweg trennen, besteht die Räum- und Streupflicht für den Anlieger entlang seines Grundstücks. Die Grundstückseigentümer bzw. deren Gleichgestellte haben als Anlieger entlang ihrer Grundstücksfront die Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 m (soweit der Gehweg diese Breite überschreitet) bei Eis- und Schneeglätte so zu bestreuen und von Schnee zu räumen, dass ein durchgehend benutzbarer Gehweg entsteht.

Die Räum- und Streupflicht gilt auch in Fußgängerzonen und auf Mischverkehrsflächen, in denen die Fahrbahn und der Gehweg nicht durch bauliche oder farbliche Markierungen voneinander getrennt sind. Gleiches gilt, wenn gar kein Gehweg vorhanden ist. In dem Fall ist ebenfalls für den Fußgänger auf einer Breite von 1,50 m ein durchgehend benutzbarer Gehweg herzustellen.

Soweit auf der öffentlichen Straße nur auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist, sind nur die Anlieger winterdienstpflichtig, auf deren Straßenseite sich der Gehweg befindet. Liegt ein Grundstück an mehrere Straßen an, so ist der Winterdienst auf allen angrenzenden Gehwegen durchzuführen.

Wichtig dabei: Die Straßenreinigungssatzung schreibt zum Abstumpfen der Gehwege Streustoffe wie Sand oder Splitt vor. Die Verwendung von Streusalz und anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten.

Unzulässiger und vermehrter Salzeinsatz auf Gehwegen ist schädlich für Bäume, Pflanzen und Tiere und führt zu baulichen Schäden an den Gehwegen.

Stadtbahn und Busse

Die Evag ist tut alles, um ihren Fahrgästen schnellstmöglich wieder einen gut funktionierenden Nahverkehr zu bieten. Stück für Stück gehen die einzelnen Linien wieder ganz oder teilweise ans Netz. 

Alle Informationen gibt es aktuell über die Durchsagen an den Haltestellen, über die EVAG-App, über Twitter (evag_direkt) und über Internet.