Überbrückungshilfe 3 wurde vereinfacht und erweitert

04.05.2021 11:13

Die Überbrückungshilfe 3 steht mit einem höheren Fördervolumen jetzt noch mehr Unternehmen zur Verfügung, wovon besonders der Einzelhandel und die Reisebranche profitieren. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wurde verbessert und erweitert.

Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich bei der Überbrückungshilfe 3 auf einen vereinfachten Zugang, auf eine Erhöhung des Fördervolumens und der Abschlagshöhe, gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen sowie auf eine Neustarthilfe für Soloselbstständige verständigt. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Zugang zur Überbrückungshilfe 3 vereinfacht und erweitert

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent nachweisen können. Unternehmen, die direkt von den Schließungen durch die Corona-Pandemie betroffen sind, können unabhängig von ihrem Umsatz Hilfen beantragen, es gibt keine Umsatzgrenze.

Erhöhung des Fördervolumens und der Abschlagshöhe

Die Überbrückungshilfe 3 kann auch für die Monate November und Dezember 2020 beantragt werden. Monatlich stehen einem Unternehmen bis zu 1,5 Mio. Euro an Überbrückungshilfe zur Verfügung, Abschlagszahlungen können bis zu einer Höhe von 800.000 Euro ausgezahlt werden. Die Obergrenze der gesamten Zahlung liegt bei maximal 12 Mio. Euro. Die Fixkostenerstattung liegt nun abhängig vom Umsatzrückgang bei bis zu 100 Prozent. Für Unternehmen, die besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, steht ein zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss zur Verfügung.

Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen

Im Einzelhandel können Abschreibungen auf Saisonware zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden. Für die Reisebranche erfolgt eine umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen.

Neustarthilfe für Soloselbstständige

Die Neustarthilfe sieht eine Zahlung von einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes und eine maximale Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro vor. Sie steht auch nicht fest angestellten Schauspielerinnen und Schauspielern sowie vergleichbar Beschäftigten zur Verfügung.

Verlängerung der Antragsfrist

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 3 und für die Neustarthilfe für Soloselbständige endet am 31. August 2021.