GEMA – Ende der Kulanzregelung im Rahmen der Corona-Gutschriften-Aktion

04.06.2021 09:00

Die GEMA informiert, dass sie die auf Kulanz beruhende Corona-Gutschriftaktion für behördlich veranlasste Schließungszeiten zum 31. Mai 2021 einstellt. Betriebe/Musiknutzer haben nur noch bis zum 10. Juni 2021 Zeit, Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 01.01.2021 – 31.05.2021 betreffen, zu stellen und ihre Schließungszeiten im Onlineportal der GEMA anzugeben. Achtung: Nach Ablauf der Frist endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.

Für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2021 wird die GEMA somit für vertraglich vereinbarte Dauernutzungen (Jahres-, Quartals- und Monatsverträge) entsprechende Rechnungen stellen und die Vergütungen einziehen.

Betriebe, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe 3 haben, können sich weiter an die GEMA wenden. Sofern die GEMA-Vergütung existenzbedrohend ist, wird die GEMA prüfen, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann.

Die meisten Betriebe, die ihre GEMA-Verträge gekündigt hatten, sind hiervon logischer Weise nicht betroffen. Diese sollten allerdings nicht versäumen, der GEMA die Musiknutzung vor der Betriebswiedereröffnung zu melden und einen neuen GEMA-Vertrag abzuschließen.