Widerspruch zu Datenübermittlungen nach § 58c Soldatengesetz möglich
Der Datenübermittlung kann widersprochen werden
Folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, werden übermittelt:
- Familienname
- Vorname
- gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen haben.
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Kalenderjahr 2026 das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, können der Datenübermittlung im Rahmen des § 58c Soldatengesetz widersprechen.
Die Widersprüche sind ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der
Stadtverwaltung Erfurt
Amt 32-01
99111 Erfurt
oder zur Niederschrift im Bürgerservice der Stadt Erfurt, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, einzulegen.
Kosten werden nicht erhoben.
Zur eindeutigen Nachweisführung bittet das Bürgeramt darum, das zur Verfügung gestellte Formular oder Kopien davon zu verwenden.