Schallschutzmaßnahmen am Flughafen Erfurt-Weimar
Die Festsetzung des Lärmschutzbereichs gemäß § 4 Abs. 2 FluLärmG erfolgte für den Flughafen Erfurt-Weimar durch die Thüringer Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Erfurt-Weimar vom 15. Mai 2014, veröffentlicht am 23. Juni 2014 im GVBl. Nr. 5/2014.