Fälligkeit der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer am 15.02.2006

20.01.2006 00:00

Wie bereits im Vorjahr bei der Hundesteuer hat das Steueramt der Landeshauptstadt Erfurt erstmals in diesem Jahr

  • Grundsteuerbescheide gemäß § 27 Abs. 1 und Abs. 2 Grundsteuergesetz und
  • Bescheide über Gewerbesteuervorauszahlungen gemäß § 19 Abs.  1 und Abs. 2 Gewerbesteuergesetz

nur noch an die Steuerpflichtigen ab 2006 verschickt, bei denen sich gegenüber dem letzten Bescheid 2005 Änderungen ergeben hatten.

Alle Steuerpflichtigen, die keinen neuen Jahressteuerbescheid 2006 erhalten haben, werden hiermit daran erinnert, dass die nächste Zahlungsfälligkeit bei quartalsweiser Zahlung der 15.02.2006 und für die Jahreszahler der Grundsteuer der 01.07.2006 ist.

Die weiteren Steuern sind für Quartalszahler je Vierteljahr am 15.05.2006, 15.08.2006 und am 15.11.2006 fällig.