Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß Elektro-Gesetz

23.02.2006 00:00

Ab dem 24. März gibt es bei der Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten einige Neuerungen zu beachten. Das Elektro-Gesetz beinhaltet neue Kriterien für die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung von alten Elektro- und Elektronikgeräten ebenso wie Anforderungen an die Produktverantwortung der Hersteller und Aufgaben für die Städte und Landkreise.

Für die Erfurter Bürger wird es aber keine wesentlichen Änderungen geben. Das in der Stadt Erfurt bestehende Erfassungssystem für Altgeräte hat sich in den zurückliegenden Jahren bewährt und wird daher unverändert beibehalten. Wie bisher werden auf den Wertstoffhöfen große und kleine Altgeräte aus Haushalten kostenlos entgegengenommen. Große Altgeräte werden auf Auftrag auch weiterhin zu Hause abgeholt.

Mit dem unten dargestellten Symbol müssen die Hersteller die ab dem 24. März 2006 in Verkehr gebrachten neuen Elektrogeräte kennzeichnen. Es weist den Verbraucher darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.
durchgestrichene Tonne