Brachflächenkataster für das Stadtgebiet

08.03.2006 00:00

Nachdem im vergangen Jahr für ausgewählte Stadtteile Brachflächen erfasst und für stadtbildprägende Bereiche veröffentlicht wurden, ist inzwischen die Brachflächenerfassung für die anderen Stadtteile erfolgt. Somit sind für das gesamte Erfurter Stadtgebiet die Daten aufgenommen.
Bei dieser Erfassung handelt es sich um brachliegende Bauflächen und nicht um landwirtschaftlich stillgelegte Flächen, die oftmals auch als Brachflächen bezeichnet werden.
Bevor mit den erfassten Flächen weiter gearbeitet werden kann, haben die Eigentümer der Brachflächen das Recht, Widerspruch einzulegen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass zu weiteren Einzelheiten im Amtsblatt Nr. 5 am 10. März eine Amtliche Mitteilung erfolgt. Betroffene Grundstückseigentümer können innerhalb eines Monats bei der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtentwicklungsamt, Fischmarkt 11, 99084 Erfurt, schriftlich oder mündlich Widerspruch einlegen. Dazu sind Angaben zum Grundstück (Anschrift, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) sowie ein Nachweis der Berechtigung (Kopie des Grundbuchauszuges) erforderlich. Die Vereinbarung eines Termins ist unter Tel. 0361 655-2341 möglich.