Erläuterungen zur beabsichtigten Einführung der Gebühr für Niederschlagswasser

20.07.2006 00:00

Der Erfurter Entwässerungsbetrieb hatte vor kurzem angekündigt, dass ab dem 1. Januar 2008 nunmehr auch in Erfurt die Einführung einer separaten Gebühr für Niederschlagswasser beabsichtigt ist.

Hierzu wurde bereits Fragebögen zur Veranlagung der Grundstücke an die Eigentümer versendet. Daraus haben sich bei einigen Abwasserkunden Irritationen und eine Reihe von Nachfragen ergeben. Auf die am häufigsten angesprochenen Problemfelder soll kurz eingegangen werden:

Warum brauchen wir eine Gebühr für Niederschlagswasser?
Es handelt sich nicht um die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr. Aufgabe der Stadtentwässerung war es und bleibt es, sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagswasser aus dem Stadtgebiet abzuleiten und gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den ökologischen Anforderungen zu behandeln. Daran wird sich auch künftig nichts ändern.

Bisher wurden die dafür notwendigen Aufwendungen undifferenziert mit einer "Einheits"-Gebühr, die sich ausschließlich am Frischwasserverbrauch orientierte, abgegolten. Künftig (also ab 2008) ist der Entwässerungsbetrieb gehalten, seine Aufwendungen für die Stadtentwässerung verursachergerecht nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt auszuweisen und separat zu erheben:

- Die Schmutzwassergebühr wird - wie bisher die "Einheits"-Gebühr - bemessen am Frischwasserbezug des Kunden und bleibt insofern eine mengenabhängige Verbrauchsgebühr.
- Die Niederschlagswassergebühr ergibt sich künftig aus der zu entwässernden und befestigten Fläche des Grundstückes (Dach-, Wege- oder Hoffläche), sofern diese an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist oder in eine Kläranlage geleitet wird. Sie ist somit eine flächenbezogene Gebühr.

Diese veränderte Form der Gebührenveranlagung bietet die Gewähr dafür, dass auch Grundstücke, die bisher überwiegend (z. B. flächenintensive Handelseinrichtungen) oder sogar ausschließlich (z. B. Garagenkomplexe bzw. Parkplätze) Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet haben, angemessen am Gebührenaufkommen beteiligt werden. Sie sichert darüber hinaus, dass Abwasserkunden, die bereits heute mit erheblichem Aufwand und im ökologischen Interesse Niederschlagswasser auf ihrem Grundstück zurückhalten bzw. versickern, diese Leistung über die Gebührenveranlagung entsprechend honoriert bekommen. Diese verursacherkonforme Umverteilung der abwasserspezifischen Belastungen trägt somit zur Erhöhung der Gebührengerechtigkeit bei.

Im Übrigen: Erfurt zählt zu den letzten vergleichbaren Großstädten in Deutschland, wo dieser Gebührenmaßstab eingeführt wird.

Fragebögen zur Veranlagung der Grundstücke - warum überhaupt und warum so kurzfristig?
Um eine rechtssichere Kalkulation einer nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennten Abwassergebühr vornehmen zu können, müssen die zu entwässernden und befestigten Flächen innerhalb des Stadtgebietes bekannt sein. Dies wiederum setzt voraus, dass ca. 30 000 Grundstücke zu erfassen sind.

Zur Gewährleistung des beabsichtigten Einführungstermins (1. Januar 2008) und unter Anrechnung des erforderlichen Zeitaufwandes für die sachgerechte Kalkulation, die notwendige Änderung der Gebührensatzung durch den Stadtrat sowie die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt ist die Grundstücksveranlagung zum überwiegenden Teil noch im laufenden Jahr abzuschließen.

Diese immense Aufgabe ist nur dann zu realisieren, wenn sich der Entwässerungsbetrieb auf die Mithilfe der Abwasserkunden stützen kann. Deshalb werden die Fragebögen zur Selbstveranlagung versendet, und deshalb ergeht auch die Bitte um zeitnahe Bearbeitung und Rücksendung der Fragebögen!

In der sicher gut gemeinten Absicht, diese Inhalte gegenüber den Abwasserkunden mit einer Terminsetzung zu dokumentieren, ist bei der Abfassung und Drucklegung der Anschreiben zu den Erfassungsbögen in vielen Fällen eine unrealistische Frist vorgegeben worden. Hierbei handelt es sich um ein bedauerliches Missgeschick. Angesichts der Komplexität des Fragebogens sowie unter dem Aspekt, dass die Urlaubszeit gerade begonnen hat, ist eine Rücksendefrist von zwei Wochen (oder weniger) nicht in jedem Fall umzusetzen. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zwar ein großes Interesse an einer zeitnahen Bearbeitung und Rücksendung der Fragebögen besteht, dass aber die angegebenen Terminsetzungen keinen zwingenden Charakter besitzen und bei eventuellen Überschreitungen nicht mit Verzugskosten oder anderen Sanktionen zu rechnen ist.

Im Übrigen: Sollte die angegebene Nachfrage-Hotline (Tel. 0361 655-3792) von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) zurzeit nicht sofort erreichbar sein, so ist dies insbesondere dem überproportional großen Andrang kurz nach dem Versenden der Fragebögen geschuldet. Die Mitarbeiter des Entwässerungsbetriebes sind bemüht, hier sehr kurzfristig ein schnelles Durchkommen zu gewährleisten. Für eventuell auftretende Wartezeiten in der Startphase wird daher um Verständnis gebeten.