Neu: Regionaler Serviceparkausweis für Handwerker

31.08.2006 00:00

Ab 1. September können Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe im Tiefbau- und Verkehrsamt/Abteilung Verkehr in der Johannesstraße 173 einen entsprechenden Serviceparkausweis zu den üblichen Sprechzeiten beantragen.

Der Ausweis ist nicht nur in Erfurt, sondern auch in Weimar, Sömmerda, im Kreis Weimarer Land und im Landkreis Sömmerda gültig. "Diese Initiative der vier Gebietskörperschaften ist im Rahmen des Projektes 'wirtschaftsfreundliche Verwaltung' entstanden und erleichtert den Unternehmen die Arbeit ganz wesentlich," erläutert Wirtschaftsbeigeordneter Ingo Mlejnek dieses Ergebnis.

Der Serviceparkausweis gilt für das Parken eines Service- und Werkstattfahrzeuges während des Arbeitseinsatzes für eine Parkdauer von maximal drei Stunden je Einsatz. Er darf nur im Rahmen von Reparatur- und Montagearbeiten genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz. Die Genehmigung für serviceorientierte Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen entsprechend der von den Gebietskörperschaften vereinbarten Gewerkeliste erteilt nur die am Firmensitz örtlich zuständige Verkehrsbehörde.

Folgender Verfahrensablauf ist zu beachten: formloser Antrag auf dem Firmenkopfbogen oder Online-Formular unter www.erfurt.de, Vorlage des Fahrzeugscheins oder des Fahrzeugbriefs (Original), Mitbringen des Personalausweises (Original) und der Gewerbeanmeldung (Kopie).
Der Serviceparkausweis kostet im Jahr 120 Euro und kann nur nach vorheriger Antragstellung bearbeitet werden. Dabei ist zurzeit noch eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Tagen notwendig.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Abteilung Verkehr unter Tel. 655-4336 und 655-4337 gern zur Verfügung.