Umsetzung der EG-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG

24.10.2006 00:00

Der Freistaat Thüringen bereitet derzeit eine umfassende Nachmeldung weiterer EG-Vogelschutzgebiete an die EU-Kommission vor. Diese bilden gemeinsam mit den bereits gemeldeten FFH-Gebieten das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000.

Die durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie ermittelten Vogelschutzgebiete, die unabweisbar meldepflichtig sind, betreffen auch das Stadtgebiet Erfurt. Neben dem bereits ausgewiesenen FFH-Gebiet 56 (Steiger, Drosselberg, Willroder Forst) umfasst ein weiteres Gebiet den Westraum des Stadtgebietes, eingegrenzt von der Fahner Höhe, der A71 sowie der Nesse. Auch die Gemarkungen östlich der Ortslagen Vieselbach und Wallichen werden Bestandteil eines vor allem im Landkreis Weimarer Land liegenden Vogelschutzgebietes sein. Die beiden letztgenannten Gebiete sollen prioritär dem Schutz des Rotmilans, der seinen europäischen Verbreitungsschwerpunkt in Mitteldeutschland hat, dienen.

Die vom Land zur Verfügung gestellten Karten der zukünftigen Schutzgebiete sind während der Dienstzeiten (Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr sowie Freitag 09:00 - 12:00 Uhr) im Umwelt- und Naturschutzamt, Stauffenbergallee 18, einzusehen.