Wahl des Ausländerbeirates steht bevor

23.01.2007 00:00

Am 18. März 2007 wird der Ausländerbeirates in der Landeshauptstadt Erfurt gewählt. Die Wahl erfolgt durch Briefwahl. Wahlberechtigt sind 4 497 Erfurter Einwohner, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Vor 15 Jahren, am 22. März 1992, wurde zum ersten Mal ein Ausländerbeirat in Erfurt gewählt. Es war der erste Ausländerbeirat in den neuen Bundesländern.

Am 7. September 2006 wurden vom Erfurter Stadtrat eine neue Satzung und eine neue Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen, die die Grundlage für die Ausländerbeiratswahl in Erfurt bilden. Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder beträgt 15.
Dem Ausländerbeirat gehören 10 Einwohner an, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind. Der Oberbürgermeister ist geborenes stimmberechtigtes Mitglied. Des Weiteren entsenden die vier stärksten im Stadtrat vertretenen Fraktionen je ein stimmberechtigtes Mitglied in den Ausländerbeirat. Zusätzlich werden in den Ausländerbeirat beratende Mitglieder bestellt.

Bis zum 2. Februar 2007 können im Büro der Ausländerbeauftragten Wahlvorschläge für den Ausländerbei­rat eingereicht werden. Vorbereitete Vordrucke zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind im Büro der Ausländerbeauftragten erhältlich.
Bei der Einreichung von Wahlvorschlägen ist folgendes zu beachten: Wahlvorschläge können von jedem Wahlberechtigten eingereicht werden. Die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit für den Ausländerbeirat sind im § 9 (1), (2) Wahlordnung des Ausländerbeirates der Landeshauptstadt Erfurt festgelegt:

§ 9 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
(1) Wahlberechtigt sind alle ausländischen Mitbürger, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und am Tag der Wahl
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben;
2. nicht nach § 10 der Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Erfurt vom Wahlrecht ausgeschlossen sind;
3. seit mindestens 3 Monaten in der Landeshauptstadt Erfurt ihre Wohnung - bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts - haben.
(2) Wählbar sind alle ausländischen Mitbürger die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und am Tag der Wahl
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben;
2. nicht nach § 10 der Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Erfurt vom Wahlrecht ausgeschlossen sind;
3. seit mindestens 3 Monaten in der Landeshauptstadt Erfurt ihre Wohnung - bei  mehreren Wohnungen die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts - haben.
Der Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten: Bewerber: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift sowie die Zustimmung zur Bewerbung und die eigenhändige Unterschrift des Bewerbers; Unterstützer: Jeder Wahlvorschlag muss außerdem von drei Wahlberechtigten unterstützt werden. Dazu sind folgende Angaben nötig: Nachname, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Datum und persönliche Unterschrift der Unterstützer. Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Büro der Ausländerbeauftragten, Benediktsplatz 1, 99084 Erfurt und auf der Internetseite: