Personalbemessung in den Erfurter Kindertagesstätten

15.05.2007 00:00

Das Thüringer Familienfördergesetz hat die Personalbemessung in Kindertagesstätten grundsätzlich neu geregelt. Gleichzeitig hat sich das Land aus der unmittelbaren Finanzierung der Personalkosten der einzelnen Einrichtungen vollständig zurückgezogen und weist der Stadt ausschließlich pauschale Beträge zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung zu.
Die Thüringer Städte und Gemeinden entscheiden gemeinsam mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des Thüringer Familienfördergesetzes über die Anzahl der Erzieherstellen.

In der Stadt Erfurt ist man in den Verhandlungen zwischen der Stadtverwaltung und den freien Trägern über die im Gesetz festgelegte Mindestausstattung des Personals hinausgegangen und hat in den meisten Fällen eine höhere Personalausstattung vorgenommen, in keinem Falle wird sie jedoch unterschritten.
Die vom Land vorgenommene Stichtagsregelung zum 1. September und 1. März des jeweiligen "Kindergartenjahres" entspricht nicht der durchschnittlichen Ist-Belegung einer Kindertagesstätte. Hier wird in Erfurt vom 1. April des jeweiligen "Kindergartenjahres", also von einer wesentlich höheren Belegung und damit von wesentlich mehr Personal ausgegangen.

Die durchschnittliche Betreuungszeit eines Kindes in den Erfurter Kindertagesstätten beträgt in der Regel zwischen 8,0 und 8,1 Stunden pro Tag. Auch hier geht man in Erfurt über diese durchschnittliche Betreuungszeit hinaus und hat in den Verhandlungen mit den Trägern von Kindertagesstätten in der Regel 8,5 Stunden pro Tag angesetzt. In einigen Kindertagesstätten wurden sogar neun Stunden bzw. zehn Stunden Betreuungszeit berücksichtigt.

Das Thüringer Familienfördergesetz sieht im Gegensatz zur alten Regelung keine höhere Personalausstattung für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf oder Kinder mit Migrationshintergrund vor. Beides wird in der Stadt Erfurt berücksichtigt, in dem in Einrichtungen, in denen sich mehr als ein Kind mit Migrationshintergrund in einer Kindergartengruppe befindet, der Personalschlüssel angehoben wird. Weiterhin übernimmt das Jugendamt die Kosten für die Frühförderung von Kindern und erhöht den Personalschlüssel für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, behinderte Kinder oder Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind.

Alle vorgenannten Maßnahmen bedeuten eine gegenüber der Landesgesetzgebung zum Teil erheblich bessere Ausstattung mit Fachpersonal in den Erfurter Kindertagesstätten. Dies ergab auch ein direkter Vergleich der Personalbemessung der Erfurter Kindertagesstätten zwischen dem Landesjugendamt und dem Jugendamt der Stadt Erfurt.