Entwurf des Einzelhandelskonzeptes der Landeshauptstadt Erfurt - Lebensmitteleinzelhandel

23.07.2007 00:00

Erfurt soll auch in Zukunft ein attraktiver Standort für den Einzelhandel sein. Als Beurteilungs- und Entscheidungsleitlinie für zukünftige Ansiedlungswünsche und Planungen im Lebensmittelbereich hat daher die Stadtverwaltung unter der Leitung des Stadtplanungsamtes mit gutachterlicher Unterstützung durch das Büro Junker und Kruse ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept erarbeiten lassen.
"Anlass für die Erstellung dieses Nahversorgungskonzeptes für den Lebensmitteleinzelhandel", so der Beigeordnete für Bau und Verkehr, Ingo Mlejnek, sind die seit Jahren auftretenden Veränderungstendenzen des Einzelhandels, bei denen mit fortschreitendem Strukturwandel die Sicherstellung der Nahversorgung in den einzelnen Stadtteilen oft nicht mehr gewährleistet ist.

Ein weiterer Grund für das Einzelhandelskonzept ergab sich aus der veränderten Gesetzgebung im Baurecht. "Diese erweitert einerseits den Handlungsspielraum der Kommunen, hat aber andererseits auch erhöhte Anforderungen an die Planungen gestellt", erläutert Mlejnek.
Im Einzelnen werden Aussagen zur Entwicklung des Lebensmitteleinzelhandels, der Angebotsstruktur und der zukünftig in Erfurt verfügbaren Entwicklungsspielräume getroffen. Ein weiteres Kapitel widmet sich dem Leitbild zur Einzelhandelsentwicklung in Erfurt, definiert die Erfurter Liste zum zentrenrelevanten Sortiment und grenzt die zentralen Versorgungsbereiche in den einzelnen Stadtteilen ab, um die Grundlagen für die Steuerung des Einzelhandels zu schaffen.

Die mit dem Einzelhandelskonzept verfolgten Ziele und Leitlinien sind laut Beigeordnetem für Bau und Verkehr die Sicherung und Stärkung des attraktiven Einzelhandelsangebotes in Erfurt sowie die Sicherung und Anpassung des Grund- bzw. Nahversorgungsangebotes in den Stadtteilen. Genauso gehören Planungs- und Investitionssicherheit für den bestehenden und anzusiedelnden Einzelhandel wie die Sicherung der Gewerbegebiete für produzierende und dienstleistungsorientierte Gewerbebetriebe zu den formulierten Zielen.

Darüber hinaus liegt der Entwurf vom 23. Juli bis 7. September im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Löberstraße 34, Erdgeschoss, während folgender Zeiten aus: Montag und Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Dienstag 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag 9 bis 12 Uhr. Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf des Einzelhandelskonzeptes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Für Rückfragen steht das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Erfurt gern zur Verfügung.
"Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Bürger und Einzelhändler von der Möglichkeit zur Beteiligung Gebrauch machen würden", gibt Mlejnek seiner Hoffnung Ausdruck.

Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Verbände soll der Stadtrat über die eingegangenen Stellungnahmen entscheiden und das Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Erfurt - Lebensmitteleinzelhandel - beschließen.