Derzeit noch gute Chancen auf ein Ehrenamt als Jugendschöffe

18.02.2008 00:00

Für die kommende Amtszeit vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013 wurde im Januar zur Einreichung von Bewerbungen zur Wahl als Schöffe und Jugendschöffe aufgerufen.

Zur Wahl als Schöffe im Erwachsenenstrafrecht wurden ausreichend Bereitschaftserklärungen eingereicht. Bedarf besteht noch bei den Jugendschöffen. Interessierte Bürger haben somit also noch gute Chancen, ein Amt als Jugendschöffe zu besetzen.

Jugendschöffen sind wie Schöffen ehrenamtliche Richter, die gleichberechtigt neben den Berufsrichtern stehen. Sie entscheiden mit darüber, ob jemand wegen einer Straftat verurteilt oder freigesprochen wird. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Vielmehr sollen die ehrenamtlichen Richter ihre Lebens- und Berufserfahrung und ihre Menschenkenntnis in die Entscheidungen des Gerichtes einbringen. Die beiden Schöffenämter unterscheiden sich in der Strafgerichtsbarkeit. Der Einsatz der Jugendschöffen erfolgt im Jugendstrafrecht und die der Schöffen im Erwachsenenstrafrecht.

Wer Interesse daran hat, Jugendschöffe zu werden, sollte am 1. Januar 2009 mindestens 25 Jahre, jedoch noch nicht 70 Jahre alt sein. Des Weiteren sollten Jugendschöffen erzieherisch befähigt sein. Dies ist allerdings nicht an bestimmte Berufsgruppen gebunden. Anhaltspunkte für die geforderte jugenderzieherische Erfahrung können sich z. B. ergeben aus länger andauernder beruflicher oder ehrenamtlicher Betätigung im Bereich von Jugendverbänden und Jugendhilfe- oder Jugendfreizeiteinrichtungen, im schulischen Bereich oder im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit.

Bewerbungen sind noch bis zum 14. März 2008 möglich. Die erforderlichen Unterlagen für die Bewerbung als Jugendschöffe sind in den Bürgerservicebüros, im Jugendamt und über folgende Informationswege erhältlich: Internet: www.erfurt.de/wahlen oder Tel. 0361 655-4702 für Jugendschöffen und 0361 655-1497 für Schöffen.