Verkehrssicherheit Bahnhofstunnel Hauptbahnhof

23.01.2009 12:15

Seit der Verkehrsfreigabe des Bahnhofstunnels (offiziell: Eisenbahnüberführung (EÜ)) am Hauptbahnhof sind verschiedene Fragestellungen hinsichtlich der Verkehrssicherheit aufgetaucht, die derzeit in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden.

Während einer Begehung erläuterte der Beigeordnete für Bau und Verkehr, Ingo Mlejnek, den Grundansatz, welcher zu Beginn der Planung im Konsens zwischen allen beteiligten Partnern entwickelt wurde. "Es war Ziel aller Beteiligten, im Bereich des Bahnhofstunnels einen attraktiven Verknüpfungspunkt zwischen Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV), aber auch für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen." Dieser Konsens mit der Grundaufteilung der Verkehrsräume in dem um immerhin sieben Meter verbreiterten Bauwerk war letztlich auch Grundlage für die Förderwürdigkeit der Maßnahme.

"Ergebnis ist ein vorbildlicher und attraktiver Verknüpfungspunkt zwischen dem ÖPNV und der Deutschen Bahn. Gleichzeitig ist dieser Eintrittsbereich in die Stadt offen und freundlich gestaltet. Von den Fahrgästen wird die neue Qualität noch besser angenommen, als wir uns erhofft hatten", so Mlejnek. Trotz der Verbreiterung des Bahnhofstunnels war es aber nicht möglich, eine völlige Trennung aller Verkehrsarten zu sichern. Dies sei von Anfang an klar gewesen. "Auf vielfache Weise wurde eine optimierte Lösung gesucht" erklärt der Beigeordnete.

Die derzeit im Rahmen der öffentlichen Diskussion angesprochene gutachterliche Stellungnahme als ein Baustein der Lösungssuche sei seinerzeit seitens der Verwaltung angefordert worden, um den Entscheidungsprozess zu unterstützen. Darin wurde hauptsächlich die Frage betrachtet, ob eine getrennte Führung von Gehweg und Radweg oder ein gemeinsamer Geh-/Radweg die bessere Lösung sei. Mit der gebauten Lösung und der jetzt realisierten Beschilderung wird dem Gutachter in der Hauptsache gefolgt und die Verkehrssicherungspflicht der Stadt gesichert. Um weitere Möglichkeiten der Verbesserung zu erörtern, fanden im Dezember unter Einbeziehung des Gutachterbüros, der Planer und des ADFC Gespräche zwischen der EVAG und der Verwaltung statt und es wurden zwei Konfliktbereiche festgestellt: Zum Einen durch Radfahrer, die den Gleisbereich in illegaler Weise benutzen und zum Anderen zwischen Radfahrern und Fußgängern/Fahrgästen im Bereich des gemeinsamen Rad-Gehweges. "Zur Entschärfung dieser Konflikte wurden weitere Ansätze gefunden, die zu einer Entspannung der Situation beitragen und welche dem Bau- und Verkehrsausschuss in der kommenden Sitzung vorgestellt werden sollen", erklärt der Beigeordnete.
Zunächst geht es darum, zu verdeutlichen, dass die Benutzung des Gleisbereiches verboten ist, da dies mit erheblichen Gefahren für die Radfahrer und die Nutzer des ÖPNV verbunden ist. Weiterhin soll erreicht werden, dass die gemeinsame Nutzung des Rad- und Gehweges in der gebotenen gegenseitigen Rücksichtnahme erfolgt. Deshalb ist vorgesehen, zur Verdeutlichung des Radfahrverbotes im Bereich des Gleisbereiches in den Zufahrten entsprechende Verkehrszeichen Verbot für Radfahrer (Z. 254) anzubringen. Um den Verkehrsteilnehmer im Bereich der gemeinsamen Rad-/Gehwege die Problemlage zu verdeutlichen, soll das Verkehrszeichen Gemeinsamer Fuß-Radweg (Z. 240) im entsprechenden Bereich mehrfach aufgebracht werden. Ziel ist es, den Aufenthalt der Fahrgäste möglichst in den Bereich der Haltestelle zu verlagern. Dazu wird das Haltestellensymbol (Z. 224) aufgebracht.
Des weiteren sind ergänzende Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen notwendig. Hinzu kommen begleitende Maßnahmen, wie die Sicherung von neutralen Inhalten auf der dem gemeinsamen Fuß-/Radweg zugewandten Seite, damit dort kein zusätzlicher Aufenthaltsbedarf entsteht. Ob im Vollzug der Verkehrsorganisation die Führung der Fernradwege sinnvoll ist oder alternative Möglichkeiten über die Löberstraße bestehen, muss noch geprüft werden.

Mlejnek weist jedoch darauf hin, dass generell abgewartet werden muss, wie sich das Zusammenspiel von Radfahrern, Fußgängern und ÖPNV im Bereich der EÜ weiter gestaltet. Erst mit Abschluss aller Bauarbeiten zur Erschließung der Geschäfte kann die tatsächliche Verkehrsentwicklung festgestellt werden. Außerdem sollte den Verkehrsteilnehmern eine Phase der Eingewöhnung zugestanden werden. "Der grundsätzliche Konflikt ist auf Grund der hohen Konzentration von Fahrgästen, Reisenden, Fußgänger und Radfahrern in den Spitzenzeiten nicht endgültig lösbar. Selbst die Umsetzung aller Forderungen des Gutachters hätten diesen Konflikt nicht lösen können" verdeutlicht der Beigeordnete und weist abschließen darauf hin, dass die Behebung des Problems nur durch die gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer erreichbar ist und diese deshalb immer wieder in geeigneter Form eingefordert werden muss.