Kultur ist Bildung – Bildung ist Kultur: Information zum Ende der Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten

15.05.2009 13:27

Am 30. Juni 2009 endet die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeord­neten der Stadtver­waltung Erfurt, Herrn Karl-Heinz Kindervater, Bei­geordneter für Kultur, sowie Frau Cornelia Nitzpon, Beigeordnete für Sport. "Wir haben uns entschieden, zukünftig keine ehrenamtlichen Beigeordneten mit eigenen Geschäftsbereichen mehr einzusetzen. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass das Arbeits­pensum – zusätzlich zum eigenen Beruf! – kaum zu schaffen ist", begründet Oberbürgermeister Andreas Bausewein seine Entscheidung.

Aus diesem Grund werden die Kulturdirektion und der Sportbetrieb den bereits bestehenden Dezernaten zugeordnet. Der Erfurter Sportbetrieb fällt ab den 1. Juli in den Geschäftsbereich des Bei­geordneten für Ordnung und Sicherheit, Dietrich Hagemann. Dem Bürgeramt wird die Abteilung Veranstaltung und Märkte zugeordnet, die verbleibende Kulturdirektion der Bürgermeisterin und Beigeord­neten für Soziales und Bildung, Tamara Thierbach.       

Die Zuordnung der Kulturdirektion in das Dezernat Soziales und Bildung stellt eine Aufwertung im Sinne einer Perspektive dar, denn Kultur ist Bildung und Bildung ist Kultur. Entsprechend den Beschlüs­sen des Stadtrates zur Erarbeitung einer Kulturkonzeption wird damit der Kultur und der Kunst in der Stadt Erfurt ein noch höherer Stellenwert als weicher Standortfaktor gegeben. Kultur wird in Erfurt als eine Pflichtaufgabe verstanden, die auch zukünftig nicht beliebig abhängig vom Haushalt gemacht wird.  

Im vergangenen Jahr wurden aus der Kulturdirektion bereits die Musik­schule, die Volkshochschule und die Stadt- und Regionalbibliothek an das Amt für Bildung angegliedert. Sie sind seitdem nicht nur in einem "ruhigen Fahrwasser", sondern bewegen sich vorwärts. 

Die Neustrukturierungen treten zum 1. Juli 2009 in Kraft. Die ehren­amtlichen Beigeordneten fallen aber nicht zwangsläufig dauerhaft weg, erklärt Oberbürgermeister Andreas Bausewein. "Der Stadtrat kann nach der Kommunalwahl durchaus wieder zwei ehrenamtliche Bei­geordnete wählen, allerdings werden ihnen zukünftig keine Ämter oder Eigenbetriebe mehr zugeordnet."  

Laut Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kom­munalordnung ThürKO) § 32 dürfen Städte mit mehr als 100.000 und bis zu 200.000 Einwohnern maximal 6, mit mehr als 200.000 Einwohnern maximal 7 Beigeordnete haben. Hierbei wird nicht zwischen haupt- und ehrenamtlichen Beigeordneten unterschieden. Die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten darf aber höchstens um zwei weniger als die die Höchstzahl betragen. Berechnungs­grundlage für die Einwohnerzahl der Städte ist die amtliche Einwohnerstatistik der Landesregierung vom Thüringer Landesamt für Statistik. Die aktuellste Zahl stammt vom 30.09.2008, danach hat die Thüringer Landes­hauptstadt 202.801 Einwohner.