Ortsteilratsmitgliederwahl am 28. Juni
Die rechtliche Basis für diese Wahl ist der § 45 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung, in dem Sinngemäß geschrieben ist:
"Der Ortsteilrat wird für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats gebildet. Er besteht aus dem Ortsteilbürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Ortsteilrats. Die Zahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats beträgt je nach der Zahl der Einwohner im Ortsteil zwischen 4 und 10 Personen. Die weiteren Mitglieder des Ortsteilrats werden in geheimer Wahl gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Das Nähere bestimmt die Hauptsatzung der Gemeinde."
Die weiteren Regelungen sind im § 5 der Hauptsatzung festgeschrieben. Im Absatz 6 ist Folgendes festgelegt:
"Die Wahl ist geheim. Sie darf nur auf amtlichen Stimmzetteln vorgenommen werden. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Er gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel die Bewerber kennzeichnet, denen er seine Stimmen geben will. Er darf pro Bewerber nur eine Stimme vergeben. Nur der Bürger erhält einen amtlichen Stimmzettel, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist und der sich durch Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument ausweisen kann."
Zur Historie der "Ortsteilverfassung" noch einige Ausführungen. Im Zuge der Neugliederungen des Landes Thüringen im Jahr 1994 wurde die Ortschaftsverfassung eingeführt. Damals lautete die entsprechende Passage im Gesetz. " Die weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats werden aus der Mitte einer Bürgerversammlung der Ortschaft in geheimer Wahl gewählt." Da in Ortsteilen mit vielen Einwohnern eine Bürgerversammlung nicht realisierbar war, konnte dies in einer sogenannten "gestreckten" Bürgerversammlung abgewickelt werden. Hierbei wurde im Vorfeld der Versammlung der Stimmzettel mit den Bewerbern hergestellt und die Wahlhandlung konnte zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Bürgerversammlung durchgeführt werden. Auch dieses Mal wird die Wahl auf gleiche Art durchgeführt.
Wahllokale für die weiteren Mitglieder des Ortsteilrates in Ortsteilen mit Ortsteilverfassung
Ortsteil | Wahllokal | Straße |
Alach | Staatliche Grundschule | Vor dem Hirtstor 18 |
Azmannsdorf | Jugendklub | Kirchstraße 6 |
Bindersleben | Ortsteilverwaltung | Am Waidig 20 |
Bischleben-Stedten | Bürger- und Jugendhaus | Lindenplatz 6 |
Büßleben | Ortsteilverwaltung | Platz der Jugend 6 |
Dittelstedt | Ortsteilverwaltung | Im Wiesengrund 4 |
Egstedt | Ortsteilverwaltung | Heidesheimer Straße 2 |
Ermstedt | Ortsteilverwaltung | Amtmann-Wincopp-Straße 1 |
Frienstedt | Feuerwehrgerätehaus | Dietendorfer Straße 12 |
Gispersleben | Staatliche Grundschule 20 | Gubener Straße 10 A |
Gottstedt | Ortsteilverwaltung | Kleine Dorfstraße 13 |
Hochheim | Ortsteilverwaltung | Am Angerberg 25 |
Hochstedt | Ortsteilverwaltung | Am Bürgerhaus 1 |
Johannesplatz | Grundschule am Johannesplatz | Wendenstraße 24 |
Kerspleben | Staatliche Grundschule | Dorfplatz 2 |
Kühnhausen | Kindertagesstätte "Nesthäkchen Kühnhausen" | Am Weißfrauenbach 25 |
Linderbach | Ortsteilverwaltung | Edmund-Schaefer-Platz 11 |
Marbach | Marbacher Schlößchen | Merseburger Straße 1 |
Melchendorf | Astrid-Lindgren-Schule | Curiestraße 29 |
Mittelhausen | Freiwillige Feuerwehr | Kühnhäuser Straße 1 |
Möbisburg-Rhoda | Thomas-Müntzer-Schule | Hauptstraße 1 |
Molsdorf | Ortsteilverwaltung | Graf-Gotter-Straße 43 |
Moskauer Platz | Staatliche Grundschule 28 | Bukarester Straße 4 |
Niedernissa | Ortsteilverwaltung | Am Pfingstbach 18 |
Rohda (Haarberg) | Ortsteilverwaltung | Zum Strohberg 14 |
Roter Berg | Grundschule am Roten Berg | Julius-Leber-Ring 2 |
Salomonsborn | Ortsteilverwaltung | Dionysiusgasse 1 |
Schmira | Ortsteilverwaltung | Seestraße 18 |
Schwerborn | Ortsteilverwaltung | Kastanienstraße 15 |
Stotternheim | Ortsteilverwaltung | Erfurter Landstraße 1 |
Sulzer Siedlung | Ortsteilverwaltung | Stotternheimer Platz 22 |
Tiefthal | Ortsteilverwaltung | An den Linden 8 |
Töttelstädt | Ortsteilverwaltung | Bienstädter Tor 5 |
Töttleben | Gaststätte Töttleben | Am Alten Anger 24 |
Urbich | Staatliche Regelschule | Zur Steinbrücke 8 |
Vieselbach | Staatliche Grundschule | Straße der Jugend 3 |
Waltersleben | Feuerwehr- und Jugendhaus | Am Dorftor 18 |
Wiesenhügel | Schule am Wiesenhügel | Weißdornweg 2 |
Windischholzhausen | Ortsteilverwaltung | Haarbergstraße 125 |