Ortsteilratsmitgliederwahl am 28. Juni

24.06.2009 12:36

Am Sonntag, dem 28. Juni, werden von 10 bis 15 Uhr in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung die weiteren Mitglieder der Ortsteilräte gewählt.

Die rechtliche Basis für diese Wahl ist der § 45 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung, in dem Sinngemäß geschrieben ist:
"Der Ortsteilrat wird für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats gebildet. Er besteht aus dem Ortsteilbürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Ortsteilrats. Die Zahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats beträgt je nach der Zahl der Einwohner im Ortsteil zwischen 4 und 10 Personen. Die weiteren Mitglieder des Ortsteilrats werden in geheimer Wahl gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Das Nähere bestimmt die Hauptsatzung der Gemeinde."

Die weiteren Regelungen sind im § 5 der Hauptsatzung festgeschrieben. Im Absatz 6 ist Folgendes festgelegt:
"Die Wahl ist geheim. Sie darf nur auf amtlichen Stimmzetteln vorgenommen werden. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Er gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel die Bewerber kennzeichnet, denen er seine Stimmen geben will. Er darf pro Bewerber nur eine Stimme vergeben. Nur der Bürger erhält einen amtlichen Stimmzettel, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist und der sich durch Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument ausweisen kann."

Zur Historie der "Ortsteilverfassung" noch einige Ausführungen. Im Zuge der Neugliederungen des Landes Thüringen im Jahr 1994 wurde die Ortschaftsverfassung eingeführt. Damals lautete die entsprechende Passage im Gesetz. " Die weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats werden aus der Mitte einer Bürgerversammlung der Ortschaft in geheimer Wahl gewählt." Da in Ortsteilen mit vielen Einwohnern eine Bürgerversammlung nicht realisierbar war, konnte dies in einer sogenannten "gestreckten" Bürgerversammlung abgewickelt werden. Hierbei wurde im Vorfeld der Versammlung der Stimmzettel mit den Bewerbern hergestellt und die Wahlhandlung konnte zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Bürgerversammlung durchgeführt werden. Auch dieses Mal wird die Wahl auf gleiche Art durchgeführt.

Wahllokale für die weiteren Mitglieder des Ortsteilrates in Ortsteilen mit Ortsteilverfassung

Ortsteil

Wahllokal

Straße

Alach

Staatliche Grundschule

Vor dem Hirtstor 18

Azmannsdorf

Jugendklub

Kirchstraße 6

Bindersleben

Ortsteilverwaltung

Am Waidig 20

Bischleben-Stedten

Bürger- und Jugendhaus

Lindenplatz 6

Büßleben

Ortsteilverwaltung

Platz der Jugend 6

Dittelstedt

Ortsteilverwaltung

Im Wiesengrund 4

Egstedt

Ortsteilverwaltung

Heidesheimer Straße 2

Ermstedt

Ortsteilverwaltung

Amtmann-Wincopp-Straße 1

Frienstedt

Feuerwehrgerätehaus

Dietendorfer Straße 12

Gispersleben

Staatliche Grundschule 20

Gubener Straße 10 A

Gottstedt

Ortsteilverwaltung

Kleine Dorfstraße 13

Hochheim

Ortsteilverwaltung

Am Angerberg 25

Hochstedt

Ortsteilverwaltung

Am Bürgerhaus 1

Johannesplatz

Grundschule am Johannesplatz

Wendenstraße 24

Kerspleben

Staatliche Grundschule

Dorfplatz 2

Kühnhausen

Kindertagesstätte "Nesthäkchen Kühnhausen"

Am Weißfrauenbach 25

Linderbach

Ortsteilverwaltung

Edmund-Schaefer-Platz 11

Marbach

Marbacher Schlößchen

Merseburger Straße 1

Melchendorf

Astrid-Lindgren-Schule

Curiestraße 29

Mittelhausen

Freiwillige Feuerwehr

Kühnhäuser Straße 1

Möbisburg-Rhoda

Thomas-Müntzer-Schule

Hauptstraße 1

Molsdorf

Ortsteilverwaltung

Graf-Gotter-Straße 43

Moskauer Platz

Staatliche Grundschule 28

Bukarester Straße 4

Niedernissa

Ortsteilverwaltung

Am Pfingstbach 18

Rohda (Haarberg)

Ortsteilverwaltung

Zum Strohberg 14

Roter Berg

Grundschule am Roten Berg

Julius-Leber-Ring 2

Salomonsborn

Ortsteilverwaltung

Dionysiusgasse 1

Schmira

Ortsteilverwaltung

Seestraße 18

Schwerborn

Ortsteilverwaltung

Kastanienstraße 15

Stotternheim

Ortsteilverwaltung

Erfurter Landstraße 1

Sulzer Siedlung

Ortsteilverwaltung

Stotternheimer Platz 22

Tiefthal

Ortsteilverwaltung

An den Linden 8

Töttelstädt

Ortsteilverwaltung

Bienstädter Tor 5

Töttleben

Gaststätte Töttleben

Am Alten Anger 24

Urbich

Staatliche Regelschule

Zur Steinbrücke 8

Vieselbach

Staatliche Grundschule

Straße der Jugend 3

Waltersleben

Feuerwehr- und Jugendhaus

Am Dorftor 18

Wiesenhügel

Schule am Wiesenhügel

Weißdornweg 2

Windischholzhausen

Ortsteilverwaltung

Haarbergstraße 125