Verbot der Verdichtung von Abfällen in den Abfallbehältern

22.03.2010 12:54

In letzter Zeit tauchten Postwurfsendungen auf, in denen Verdichtungssysteme für Hausmüllbehälter angeboten werden. In diesen Schreiben wird mit der Erfurter Abfallgebührensatzung geworben und der Anschein einer Legalität des Einsatzes dieser Geräte erzeugt.

Das Umwelt- und Naturschutzamt weist darauf hin, dass das Verdichten und Verpressen von Abfällen und Wertstoffen in den Abfallbehältern der öffentlichen Abfallentsorgung in der Stadt Erfurt verboten ist und gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 9 i. V. m. § 9 Abs. 5 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Erfurt (AbfwS) als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden kann.  

Die Stadt hat in der Abfallwirtschaftssatzung eindeutig bestimmt, wie anfallende Abfälle der städtischen Entsorgung zu überlassen sind und dass Abfälle nicht in den Abfallbehälter eingestampft oder anderweitig in den Behältern verdichtet werden dürfen. Der Einsatz von Systemen und Vorrichtungen jeglicher Art zur Verdichtung von Abfällen in Behältern ist untersagt.

Werden verdichtete Abfälle in die Behälter eingefüllt, erhöht sich die jeweilige Behältergebühr auf das 1,6-fache.   Abfallbehälter, die so gefüllt sind, dass sie durch die automatische Schüttvorrichtung der Entsorgungsfahrzeuge nicht angehoben werden können, werden bei der regelmäßigen Entsorgung nicht geleert.

Trennen, Verwerten, Restmüll reduzieren, dieses Ziel verfolgt die Abfallwirtschaftssatzung. Die Möglichkeit der Verringerung des Mindestvorhaltevolumens auf 10 Liter/Einwohner/Woche in der seit dem 01.01.2010 gültigen Satzung ermöglicht es allen Einwohnern, durch Abfalltrennung Gebühren zu sparen. Für Fragen oder zur Beratung zum Thema Abfallvermeidung und -verwertung und Abfallentsorgung sowie Abfallgebühren können Sie sich an das Umwelt- und Naturschutzamt, Stauffenbergallee 18, 99085 Erfurt, Tel: 655-2810 wenden.