Grabnutzungsrechte auf Friedhöfen der Stadt Erfurt

06.01.2011 11:22

Wie jedes Jahr laufen Nutzungsrechte an Grabstätten auf den Erfurter Friedhöfen aus. Die Grabstätten wurden vor 20, teils vor 30 Jahren auf Grund eines Sterbefalls erworben. Oftmals ist den Angehörigen nach dem langen Zeitraum nicht bewusst, dass das Nutzungsrecht an einer Grabstätte endet.

Aus diesem Grund wird in jedem Jahr eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erfurt veröffentlicht, so auch am 5. November 2010, in welcher allgemein auf das Auslaufen der Grabnutzungsrechte aufmerksam gemacht wird und weitere Hinweise an Grabstättennutzer gegeben werden. Zusätzlich erhalten die jeweiligen Nutzer eine schriftliche Benachrichtigung. In den nächsten Wochen gehen ca. 600 Anschreiben in die Zustellung. Die Friedhofsverwaltung bittet darum, in jedem Fall auf das Schreiben zu reagieren. Eine entsprechende Rückantwort liegt dem Schreiben bei.

Da im Regelfall die Grabstätten zum 31.12.2010 ausgelaufen sind, beginnt eine mögliche Verlängerung mit dem 01.01.2011. Mit diesem Datum hat auch die neue Friedhofsgebührensatzung Wirkung erlangt. So verringern sich die Gebühren für die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei allen Grabstättenformen erstmals. Die gleichzeitig erhobene Friedhofsverwaltungsgebühr für Leistungen, die von der Grabstättengröße unabhängig sind, wie die Unterhaltung der Wege, der Einfriedungen, der Wasserleitungen und Ausstattung, dem Pförtner usw., erhöht sich auf Grund gestiegener Kosten. In der Summe werden die Kosten für ein Erdgrab um rund 4 Euro im Jahr günstiger. Das wirkt sich bei mehrstelligen Grabstätten entsprechend positiv aus und bietet einen Anreiz, gerade die kostenintensiven großen Familiengrabstätten zu erhalten. Bei einer Urnengrabstätte gibt es eine leichte Kostensteigerung. So sind ca. 1,50 Euro pro Jahr mehr zu finanzieren.

Mit dem Erhalt seiner Familiengrabstätte, der Grabstätte eines Angehörigen, kann jeder Erfurter auch ein Stück Geschichte sichtbar machen.