Komplexobjekt Anger, 2. Bauabschnitt: taktiler Streifen und einzelne Granitplatten müssen ersetzt werden

23.10.2012 10:46

Im Zuge der derzeitigen Neugestaltung des Angers zwischen Bahnhofstraße und Neuwerkstraße ist beidseitig entlang des Gleisbereiches ein sogenannter taktiler Streifen aus Granit-Großpflaster eingebaut worden. Dieser Streifen ist 50 cm breit und besteht aus Pflastersteinen, die eine grobrauhe Oberfläche besitzen. Diese grobrauhe Oberfläche ist gewollt und dient dazu, dass sehschwache Fußgänger den Streifen ertasten können und somit auf den angrenzenden Gleisbereich hingewiesen werden.

Nachdem der taktile Streifen abschnittsweise eingebaut wurde, ist durch Kontrollen der Bauleitung festgestellt worden, dass die Großpflastersteine dieses Streifens mangelhaft sind. Manche der Steine zerbröseln inzwischen sogar regelrecht.  

Nach Aussage von Vertretern der bayrischen Steinbruchfirma, die das Material geliefert hat, ist für die Herstellung der Pflastersteine versehentlich Material aus verwitterten Gesteinsschichten verwendet worden.  

Auf Kosten der Herstellerfirma werden die mangelhaften Pflastersteine nach der Winterpause in den betreffenden Bauabschnitten vollständig ausgetauscht.  

Für die Bauabschnitte, bei denen der Einbau des taktilen Streifens erst noch in den nächsten Wochen erfolgt, wurde seitens des Herstellers die Lieferung von Steinen zugesagt, die von vornherein die geforderten Qualitätskriterien erfüllen.  

Für das beim Anger verwendete Granitmaterial liegen Materialzertifikate vor, welche die gute Qualität dieses Materials grundsätzlich bescheinigen. Doch Granit ist ein Naturstein und dieser ist auch innerhalb eines Steinbruchs nicht an allen Stellen und Schichten gleich. So ist das Material, welches in den oberen Lagen jahrtausendelang der Witterung ausgesetzt war, deutlich weicher als das Material aus tieferen Schichten und somit für die Herstellung von Pflastersteinen nicht geeignet.  

Um sicher zu stellen, dass kein minderwertiges Material zum Einsatz kommt, werden die Granitsteine von der Bauleitung nach ihrem Einbau nochmals geprüft. Dies betrifft auch die Granitplatten. Wird dabei festgestellt, dass einzelne der Granitplatten die geforderten Qualitätskriterien nicht erfüllen, werden diese auf Kosten des Herstellers ausgetauscht.    

Der Stadt Erfurt entstehen durch den Austausch des mangelhaften Materials keine Kosten.