1. Mai: Thüringer Oberverwaltungsgericht lehnt Beschwerde der Stadt Erfurt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Weimar ab, verkürzt aber die Wegstrecke

30.04.2013 18:45

Am heutigen Tag hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht entschieden, dass der Aufzug der Freien Kräfte am 1. Mai 2013 stattfinden kann. Das Thüringer OVG hat die gestern von Verwaltungsgericht Weimar festgelegte Wegstrecke für den ab 12:00 Uhr angemeldeten Aufmarsch jedoch deutlich verkürzt: Bahnhofstraße, Ausgang Tunnel (Auftaktkundgebung) – Schillerstraße – Windthorststraße – Nonnenrain – Clara-Zetkin-Straße bis Kreuzung Holbeinstraße – zurück auf gleicher Wegstrecke zum Ausgangspunkt (dort Abschlusskundgebung).

Zu Aufzug und Kundgebung werden bis zu 300 Teilnehmer rechtsradikaler Gesinnung erwartet. Vergangenen Donnerstag verbot die Stadtverwaltung Erfurt den geplanten Aufzug und ließ lediglich eine Versammlung vor dem Hauptbahnhof zu. Darüber hinaus wurde Herr Michel Fischer als Versammlungsleiter abgelehnt.

„Wir haben den Rechtsweg voll ausgeschöpft – leider konnte der Aufzug aber nicht ganz verhindert werden“, sagt Oberbürgermeister Andreas Bausewein in Reaktion auf den Beschluss des OVG Weimar. „Der 1. Mai ist traditionell der Tag der Gewerkschaften. Zusätzlich finden in diesem Jahr zahlreiche friedliche Protestveranstaltungen statt, in denen die Erfurterinnen und Erfurter zeigen können, dass sie für ein weltoffenes und tolerantes Erfurt stehen. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Erfurter am 1. Mai Gesicht zeigen – für ein tolerantes Erfurt, in dem Fremdenfeindlichkeit und Extremismus keinen Platz haben.“