Kita-Gebühren: Aktueller Entwurf der Entgeltordnung wird zurückgezogen / mit den Freien Trägern und der Stadtelternvertretung soll ein neuer Entwurf erarbeitet werden / Gespräche von der Haushaltsberatung entkoppelt

28.05.2013 17:15

Seit einigen Wochen liegt der Entwurf der Verwaltung für die neue „Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ vor. Dieser Entwurf wird aktuell mit den Freien Trägern und der Stadtelternvertretung beraten. Aufgrund des offensichtlich dringenden Beratungsbedarfs wird der aktuelle Entwurf zurückgezogen und ein neuer, gemeinsamer Vorschlag erarbeitet, welcher dem Erfurter Stadtrat im Herbst zur Abstimmung vorgelegt wird.

„Die frühkindliche Bildung liegt mir sehr am Herzen und mein größter Wunsch wäre, dass diese generell kostenfrei ist“, betont Oberbürgermeister Andreas Bausewein. „Leider sind die Voraussetzungen dafür nicht gegeben. Die Elternbeiträge decken nur einen Bruchteil der Ausgaben. Allein die Stadt Erfurt zahlte im Jahr 2012 rund 31 Mio. Euro für die Betreuung der Krippen- und Kindergartenkinder.“ Hinzu kommen die investiven Ausgaben in die Sanierung bzw. den Neubau der Einrichtungen. Allein in den vergangenen sieben Jahren wurden über 40 Kindertageseinrichtungen saniert. „Im Haushaltsentwurf 2013 haben wir 10,4 Mio. Euro veranschlagt, davon 3,8 Mio. Euro Fördermittel, denn eine gute frühkindliche Bildung setzt auch moderne Einrichtungen voraus“, so Bausewein.

Die Fraktionsvorsitzenden Frank Warnecke (SPD) und Prof. Dr. Alexander Thumfart (Bündnis 90/Die Grünen) befürworten das Vorgehen. Da die neue Entgeltordnung zum September dieses Jahres greifen sollte, entstehen der Stadt Einnahmeverluste von 1,2 Mio. Euro. Die Fraktionen werden deshalb im Rahmen der Haushaltsberatung einen Deckungsvorschlag einbringen. „Es ist uns wichtig, einen für alle Seiten annehmbaren Kompromiss und eine einheitliche Regelung für Erfurt zu erarbeiten – und dies unabhängig von den aktuellen Haushaltsberatungen. Die Entgeltordnung muss überarbeitet werden, aber dazu braucht es mehr Zeit und eine offenere Form des Dialogs. Die gute Zusammenarbeit mit den Eltern wollen wir fortsetzen. Es soll auch weiterhin große Transparenz bei der Erarbeitung der Satzung geben“, so die Fraktionsvorsitzenden. Zudem müsse es langfristig das Ziel sein, das Betreuungspersonal nach Tarif zu bezahlen. Die Stadt tue dies längst, bei einigen Freien Träger bestünde allerdings noch Nachholbedarf. Auch diese Kosten müssen finanziert werden.  

In den kommenden Wochen soll der Austausch mit den Freien Trägern und dem Stadtelternbeirat intensiviert werden. „Unser großes Ziel ist eine ge­meinsame Entgeltordnung für alle Kindertageseinrichtungen der Stadt!“, betont Bausewein. Bisher unterscheiden sich die Elternbeiträge, je nachdem, bei welchem Träger das Kind untergebracht ist. Bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Entgeltordnung sollen auch die Satzungen der Freien Träger hinzugezogen werden. Im Herbst will die Stadt einen mit den Freien Trägern und dem Stadtelternbeirat abgestimmten Entwurf in den Stadtrat einbringen.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die aktuelle Entgeltordnung der Stadt Erfurt stammt aus dem Jahr 2008. Eine Überarbeitung wurde aus mehreren Gründen notwendig: die monat­lichen Kosten für einen Kinderbetreuungsplatz sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen, von durchschnittlich 5.977 Euro im Jahr 2010 auf 6.527 Euro im Jahr 2012. Aktuell gibt es in Erfurt rund 380 Krippenplätze, ein Platz kostet pro Kind pro Jahr etwa 13.000 Euro. Die rund 7500 Kindergartenplätze kosten pro Kind pro Jahr 6200 Euro. Das macht im Jahr eine Summe von 45,2 Mio. Euro im Jahr 2010 und fast 53,5 Mio. Euro im Jahr 2012. 

Rund 77 Prozent der Kosten für einen Kitaplatz entfallen auf das pädagogische Personal, knapp 8,6 Prozent entfallen auf die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, 4,3 Prozent entfallen auf Mieten und Pachten. Im Jahr 2012 wurden 11 Prozent der Kosten durch Elternbeiträge getragen (der Landesdurchschnitt liegt bei rund 17 Prozent), für die restlichen Kosten kommt mit 31 Prozent der Freistaat Thüringen und mit 58 Prozent die Landeshauptstadt Erfurt auf.