Freistaat gewährt Soforthilfe für Schäden durch Hochwasser – Auszahlung ab morgen durch die Stadt Erfurt

10.06.2013 16:00

Der Freistaat Thüringen gewährt privaten Haushalten und Kleinunternehmen (Gewerbetreibende und Freiberufler) als schnelle finanzielle Unterstützung zur Beseitigung der Schäden, die durch die dauerregenbedingten Hochwasser und Erdrutsche zwischen dem 17. Mai und dem 6. Juni 2013 in Thüringen verursacht wurden, eine Soforthilfe. Dazu wurde eine Gesamtsumme von 20 Mio. Euro bereitgestellt.

Wie hoch ist die Zuwendung?

Die Soforthilfe Thüringen beträgt bei Privathaushalten je betroffenem Erwachsenen 400 Euro und je betroffenem minderjährigen Kind 250 Euro. Die Zahlung wird pro Haushalt auf 2.000 Euro begrenzt. Jedes  betroffene Kleinunternehmen erhält 2.000 Euro. Die Soforthilfe Thüringen wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und pauschal ausgezahlt. Sie wird auf weitergehende Hilfen angerechnet.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Voraussetzung für die Gewährung der Soforthilfe Thüringen sind bei Privathaushalten Schäden an selbstgenutzten Wohnungen bzw. Wohngebäuden und am Hausrat, im Fall von Kleinunternehmen Schäden an betriebsnotwendigen Einrichtungen und Betriebsmitteln. Der geschätzte Mindestschaden muss 2.000 Euro betragen, der nicht durch Versicherungsleistungen gedeckt ist.

Die Soforthilfe setzt Bedürftigkeit voraus. Bedürftig sind Haushalte, deren Nettoeinkommen im Jahr 2012 die nachfolgenden Grenzen nicht überstiegen hat:

  • 24 000 Euro für einen Einpersonenhaushalt,
  • 36 000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt,
  • zuzüglich 6 000 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person.

Die Bedürftigkeit liegt auch vor, wenn der Antragsteller versichert, dass das Nettoeinkommen im Jahr 2013 voraussichtlich unter diesen Grenzen liegen wird.
Bedürftig sind zudem Kleinunternehmen, deren Gewinn nach Steuern im Jahr 2012 unter 36.000 Euro lag. Die Bedürftigkeit liegt auch vor, wenn der Antragsteller versichert, dass der Gewinn nach Steuern im Jahr 2013 voraussichtlich unter dieser Grenze liegen wird.

Wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag ist auf einem Vordruck zu stellen und kann ab 11. Juni bis zum 1. Juli 2013 im Rathaus, Raum 146 täglich zu folgenden Sprechzeiten eingereicht werden:

Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr

Für Nachfragen sind die Mitarbeiter während der Sprechzeiten telefonisch unter 0361 655-2525 erreichbar.

Wie wird das Geld ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt durch Banküberweisung oder durch Barauszahlung.