Bekanntgabe Grundsteuerbescheide und Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide 2014

09.12.2013 10:44

Ab dem 1. Februar 2014 wird für den europäischen Zahlungsverkehr ein einheitliches Verfahren – das SEPA- Überweisungs- und Lastschriftverfahren – angewandt. Ab diesem Zeitpunkt werden bei entsprechenden bargeldlosen Zahlungen die bisherige Kontonummer durch die internationale Kontokennung (IBAN) und die Bankleitzahl durch die internationale Bankleitzahl (BIC) ersetzt. Aus diesem Grund werden am 07.01.2014 die Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide an die Gewerbetreibenden und am 10.01.2014 die Jahressteuerbescheide 2014 an die Grundstückseigentümer der Stadt versandt.

Die Steuern werden bei erteiltem Lastschrifteinzug unter Angabe der Gläubigeridentifikationsnummer der Stadtverwaltung Erfurt zur Fälligkeit von den gespeicherten Konten abgebucht. Sofern die Beträge zur jeweiligen Fälligkeit auf das Bankkonto der Stadtverwaltung Erfurt überwiesen wer-den, ist die IBAN und BIC der Stadtverwaltung Erfurt und als Verwendungszweck das Kassenzeichen aus den Jahressteuerbescheiden zu verwenden. Die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Landeshauptstadt Erfurt vom 22.12.2011 behält ihre Gültigkeit. Für die Grundsteuer A (Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe), für die Grundsteuer B (Grundsteuer für Grundstücke) und für die Gewerbesteuer sind die Hebesätze analog dem Vorjahr festgesetzt:

Grundsteuer A  Hebesatz 300 v. H
Grundsteuer B  Hebesatz 490 v. H
Gewerbesteuer  Hebesatz 470 v. H

Die Steuerbescheide behalten für die Folgejahre ihre Gültigkeit. Erst wenn sich die Steuerfestsetzung ändert, wird ein neuer Bescheid bekannt gegeben. Rückfragen zum Steuerbescheid beantworten die zuständigen Sachbearbeiter in der Stadtkämmerei, Abteilung Steuern, der Stadtverwaltung Erfurt unter der im Steuerbescheid angegebenen Telefonnummer.