Reduzierter Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2014

12.05.2014 08:06

Anlässlich der Fußball-WM 2014 sind vielerorts Übertragungen der Spiele auf Großleinwänden und mit Fernsehgeräten auf zentralen Platzen bzw. in Wirtschaftsgärten geplant.

An der Durchführung dieser Veranstaltungen besteht ein erheblich öffentliches Interesse, da auf diese Weise Menschen in Deutschland, welche nicht unmittelbar als Besucher an den WM-Spielen in Brasilien teilnehmen kann, in größerer Gemeinschaft mit anderen die WM-Spiele "live" zu verfolgen.

Für die WM 2014 hat die Bundesregierung, wie bei der WM 2006, der EM 2008 sowie der WM 2010, auf der Grundlage der 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung - eine Verordnung erlassen, die eine Übertragung aller Spiele, auch bis in die Nachtstunden, ermöglicht.

Voraussetzung für die Übertragung im Wirtschaftsgarten/zentralen Plätzen ist, dass durch die Betreiber ein formloser Antrag mit Ort, Spieltagen, Ansprechpartner mit Telefonnummer beim Umwelt- und Naturschutzamt, Abt. Immissionsschutz/Chemikalienrecht, Stauffenbergallee 18 in 99085 Erfurt, eingereicht wird.
Nach Prüfung des Antrages wird eine kostenpflichtige Genehmigung, die während der Übertragung der Spiele ausnahmsweise höhere Lärmwerte auch nachts zulässt, erteilt.
Bitte beachten Sie, dass eine Übertragung ohne entsprechende Genehmigung geahndet werden kann.

Das Umwelt- und Naturschutzamt steht Ihnen bei weiteren Fragen unter der Telefon-Nummer 0361 655-2620 oder per E-Mail, umweltamt@erfurt.de,  gern zur Verfügung.

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