Weitere Flüchtlingsfamilien in Erfurt erwartet – Unterkünfte werden aktuell bereitgestellt und eingerichtet

11.02.2015 16:00

Am 5. Februar traf ein erster Bus mit Flüchtlingsfamilien aus den Thüringer Erstaufnahmeeinrichtungen in Erfurt ein. Am 12. Februar werden weitere Flüchtlinge erwartet, in den kommenden Wochen wird dies kontinuierlich fortgesetzt werden. Die Stadt hält weiterhin an ihrem Konzept der dezentralen Unterbringung fest.

Die Stadt Erfurt orientiert sich bei der Unterbringung von Flüchtlingen an den Regelungen des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Das Konzept der dezentralen Unterbringung sieht zwei Säulen vor: zum einen die Unter­bringung in einzelnen Wohnungen und zum anderen die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften mit separaten Wohnräumen. Hierbei setzt die Stadt zunächst auf eigene Liegenschaften oder nutzt Angebote Dritter.

Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis

Die Stadt Erfurt ist per Gesetz verpflichtet, die ihr zugewiesenen Ausländer aufzunehmen und unterzubringen. Die eintreffenden Flüchtlinge werden entweder sofort auf die Erstaufnahmeeinrichtung der Länder und von dort auf die Kommunen verteilt oder über die Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes in Friedland auf die Länder bzw. Kommunen verteilt. Von allen Flüchtlin­gen, die die Bundesrepublik Deutschland aufnimmt, werden aktuell ca. drei Prozent nach Thüringen verteilt und davon wiederum ca. zehn Prozent in die Landeshauptstadt Erfurt.

Die Verteilung und Aufteilung innerhalb Thüringens erfolgt über den Frei­staat. Die Stadt Erfurt führt die Unterbringung, Versorgung und sonstigen damit verbundenen Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis durch.

Die Unterbringung in einer Notunterkunft, wie die der neun Flüchtlingsfa­milien in der ehemaligen Regelschule in der Scharnhorststraße stellt eine Ausnahme dar, da die ursprünglich angedachten Objekt nicht rechtzeitig fertiggestellt bzw. bezugsreif waren. Spätestens zum 23. März wird die Scharnhorststraße als Unterkunft geschlossen. Dann können die 48 Per­sonen, darunter 15 Kinder, in Gemeinschaftsunterkünfte ziehen.

Die durch die Stadt bestellten Sozialarbeiter begleiten die Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in die Ausländerbehörde. Ob und inwieweit die ausländischen Flüchtlinge und Asylbewerber in Deutschland bleiben können und welchen aufenthaltsrechtlichen Status sie zugewiesen bekommen, klärt nicht die Stadtverwaltung Erfurt, sondern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Herkunft der Flüchtling und Asylbewerber in Erfurt

Die Flüchtlinge, die aktuell in Erfurt aufgenommen werden, werden Erfurt zumeist aus der Thüringer Erstaufnahmestelle in Suhl zugewiesen. In der Regel folgt auf die Erstaufnahmestelle, je nach Status des Flüchtlings, eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft und/oder einer Wohnung in der jeweiligen zugewiesenen kreisfreien Stadt/Landkreis. Hierfür gelten klare gesetzliche Regelungen. Nach Abschluss des Asylverfahrens und sofern die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland bleiben dürfen, sind sie selbst verantwortlich für die Suche und Einrichtung sowie die Finanzierung einer Wohnung.

In den kommenden Wochen werden rund 200 Flüchtlinge in Erfurt erwartet. Einer der Gründe für diesen erhöhten Zulauf ist die Tatsache, dass die Erst­aufnahmestellen in Suhl und Eisenberg überfüllt sind. Für das laufende Jahr sind bis zu 1.300 Flüchtlinge angekündigt, unter ihnen zahlreiche Familien mit Kindern.

Die Flüchtlinge stammen aus ganz unterschiedlichen Ländern und Kultur­kreisen. Unter ihnen sind zahlreiche syrische Kriegsflüchtlinge, welche aufgrund der aktuellen Lage einen Sonderstatus haben. Sie stammen aber auch aus Aserbaidschan, Russland, Eritrea, Serbien, Irak, Iran, Mazedonien, Armenien, Türkei, Kosovo, Albanien und Afghanistan. Sie sind in der Regel Kriegsflüchtlinge bzw. werden sie in ihrem Land wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe verfolgt.

Zur aktuellen Lage in Erfurt

Wie bereits erwähnt wird die Scharnhorststraße spätestens zum 23. März dieses Jahres als Flüchtlingsunterkunft geschlossen. Aktuell sind weitere Gemeinschaftsunterkünfte in Planung und Vorbereitung, unter anderem die alte Geriatrie in der Nordhäuser Straße (rund 180 Plätze) oder zwei Wohn­blöcke in der Ulan-Bator-Straße (19 Wohnungen). Weitere potentielle Ge­meinschaftsunterkünfte werden aktuell geprüft. Pro neu geschaffenen Platz erhalten die Kommunen eine Investitionspauschale von 7.500 Euro.

Per 11. Februar 2015 wurden in der Landeshauptstadt Erfurt 814 Flüchtlinge untergebracht und betreut. Nach Aussage des Landesverwaltungsamtes werden im Jahre 2015 insgesamt nochmals rund 1300 Flüchtlinge erwartet. Die Flüchtlinge werden durch Sozialarbeiter verschiedener Vereine und Ver­bände aus der Liga der freien Wohlfahrtspflege betreut, darüber hinaus sind städtische Ämter und Behörden in die Betreuung und Beratung der Flüchtlinge eingebunden.

Es wird auch weiterhin der Anspruch der Stadt sein, die Flüchtlinge in Wohnungen bzw. separaten Wohnräumen unterzubringen, damit den Fami­lien aber auch Freundeskreisen und allen Einreisenden ein größtmögliches Maß an Privatsphäre gewährleistet werden kann. 

Laut SGB II haben Asylbewerber einen monatlichen Anspruch von 238 Euro, von diesem Geld müssen sie sich selbst versorgen. Flüchtlinge, die seit drei Monaten mit einer Aufenthaltserlaubnis, mit einer Gestattung oder einer Duldung in Deutschland sind, dürfen sowohl einer Berufsausbildung als auch einer geregelten Arbeit nachgehen. Allerdings brauchen sie dafür während der ersten vier Jahre ihres Aufenthaltes die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (Kontingentflüchtlinge bzw. aner­kannte Flüchtlinge) können eine Arbeitsaufnahme auch ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit tätigen.

Ehrenamtliche Hilfeleistungen und Spenden

Vielfach erreichen die Stadt Fragen, ob und inwieweit Sachspenden und ehrenamtliche Hilfeleistungen benötigt werden. Da es nicht nur bei der Akquise von Wohnungen Engpässe gibt, sondern auch bei der Ausstattung, sind sowohl Sachspenden als auch ehrenamtliche Helfer willkommen.

Die Annahme von Sachspenden, bspw. Waschmaschinen, Kühlschränke, Betten, Schränke, Tische und Stühle aber auch Bücher und Spielzeug über­nimmt im Auftrag der Stadt das Stöberhaus der Stadtwerke Erfurt. Bürger, die Einrichtungsgegenstände an Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchten, kontaktieren bitte die Service-Nummer der SWE Stadtwirtschaft GmbH, Tel.: 0361/5643456, und melden die Abgabe von gebrauchsfähigen Möbeln an.

Wer sich ehrenamtliche engagieren möchte, beispielsweise als Helfer im Rahmen der allgemeinen Betreuung, für Behördengänge oder auch als Lese­pate wendet sich bitte an das Zentrum für Integration und Migration in der Rosa-Luxemburg-Straße 50. (Tel.: 0361/6431535, Mail: zim@integration-migration-thueringen.de).

Bezüglich Kleiderspenden wird darum gebeten, diese bei den Kleiderkam­mern der Stadt (u. a. Caritas in der Regierungsstraße 55 und Stadtmission in der Allerheiligenstraße 9) abzugeben, da diese allen Bedürftigen, auch den Flüchtlingen, offen stehen.

Am 12. Februar findet um 17:00 Uhr im Hörsaal 5 auf dem Campus der Universität Erfurt, Lehrgebäude 2, eine Bürgerversammlung statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.