Reduzierter Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien während der Fußball-Europameisterschaft 2016

24.05.2016 10:02

Anlässlich der Fußball-EM 2016 sind in der Zeit zwischen dem 10. Juni und 10. Juli vielerorts Übertragungen der Spiele auf Großleinwänden und mit Fernsehgeräten auf zentralen Plätzen bzw. in Wirtschaftsgärten geplant. An der Durchführung dieser Veranstaltungen besteht ein erheblich öffentliches Interesse, da auf diese Weise Menschen in Deutschland, welche nicht unmittelbar als Besucher an den EM-Spielen in Frankreich teilnehmen können, in größerer Gemeinschaft mit anderen die EM-Spiele "live" verfolgen.

Für die EM 2016 hat die Bundesregierung wie bei vergangenen Welt- und Europameisterschaften auf der Grundlage der 18. BlmSchV – Sportanlagen-Lärmschutzverordnung – eine Verordnung erlassen, die eine Übertragung aller Spiele, auch bis in die Nachtstunden, ermöglicht.

Voraussetzung für die Übertragung im Wirtschaftsgarten bzw. an zentralen Plätzen ist, dass durch die Betreiber ein formloser Antrag mit Ort, Spieltagen, Ansprechpartnern mit Telefonnummern beim Umwelt- und Naturschutzamt, Abt. Immissionsschutz/Chemikalienrecht, Stauffenbergallee 18 in 99085 Erfurt, eingereicht wird. Nach Prüfung des Antrages wird eine kostenpflichtige Genehmigung, die während der Übertragung der Spiele ausnahmsweise höhere Lärmwerte auch nachts zulässt, erteilt.

Es ist zu beachten, dass eine Übertragung ohne entsprechende Genehmigung geahndet werden kann.

Die verantwortlichen Mitarbeiter im Umwelt- und Naturschutzamt stehen bei weiteren Fragen unter der Telefon-Nummer 0361 6552620 oder unter der E-Mail umweltamt@erfurt.de gern zur Verfügung.

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