Oberverwaltungsgericht kippt verkaufsoffene Sonntage

27.09.2016 10:25

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22. September 2016 festgestellt, dass die Rechtsverordnung (RVO) über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2016 vom 20.11.2015, veröffentlicht im Amtsblatt vom 11.12.2015, mit Ausnahme des § 1 Abs. unwirksam ist bzw. war.

Somit sind die Verkaufseinrichtungen an den besagten Sonntagen (darunter  am 2. und 30. Oktober, am 6. und 27. November) geschlossen zu halten.

Lediglich nach § 1 Abs. 4 der Rechtsverordnung können am 4. Dezember in der Zeit von 12 bis 18 Uhr anlässlich des Weihnachtsmarktes die Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt öffnen. Ausgenommen sind hier jedoch die Ortsteile Bindersleben, Daberstedt, Gispersleben, Hochheim und Waltersleben.

Die Stadtverwaltung Erfurt wartet jetzt ab, bis das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in schriftlicher Form vorliegt.  Für die Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage im kommenden Jahr muss dann genau geprüft werden, welche Anlässe im Hinblick auf den Schutz von Sonn- und Feiertagen die hohen Anforderungen erfüllen, um Sonntagsöffnungszeiten zuzulassen.