Aufhebung der Aufstallpflicht für Geflügel in den Ortsteilen Ermstedt, Frienstedt und Gottstedt
Die Aufstallpflicht für die Ortsteile Kühnhausen, Stotternheim und Sulzer Siedlung bleibt allerdings weiterhin bestehen. Das heißt, das gehaltene Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen/Einfliegen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden.
Die Allgemeinverfügung mit ihrer Begründung kann nachgelesen und eingesehen werden im Bürgeramt, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, im Rathaus, in den Aushängen der betroffenen Ortsteile sowie im Internet.