Aufhebung der Aufstallpflicht für Geflügel in den Ortsteilen Ermstedt, Frienstedt und Gottstedt

03.01.2017 09:42

Das Erfurter Veterinäramt informiert darüber, dass die am 21. November 2016 verfügte Stallpflicht für Geflügelhaltungen in den Ortsteilen Ermstedt, Frienstedt und Gottstedt ab sofort aufgehoben wird. Die Aufhebung wurde möglich, weil mit der Schlachtung des Geflügels in dem Großbetrieb in Gamstädt gehaltenen Geflügels die Notwendigkeit eines Schutzes dieses Betriebs vor einer Infektion mit dem H5N8-Virus entfallen war.

Die Aufstallpflicht für die Ortsteile Kühnhausen, Stotternheim und Sulzer Siedlung bleibt allerdings weiterhin bestehen. Das heißt, das gehaltene Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen/Einfliegen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden.

Die Allgemeinverfügung mit ihrer Begründung kann nachgelesen und eingesehen werden im Bürgeramt, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, im Rathaus, in den Aushängen der betroffenen Ortsteile sowie im Internet.