Vogelgrippe bei Schwänen in Erfurt-Stotternheim sowie den angrenzenden Ortsteilen

01.03.2017 10:04

Das Erfurter Veterinäramt informiert darüber, dass bei acht am Ringsee vergangene Woche tot aufgefundenen Schwänen am 24. Februar erneut das Vogelgrippevirus des hochpathogenen Typs H5 durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz nachgewiesen gestellt wurde. Der Ausbruch der Wildvogelpest wurde daher erneut festgestellt.

Verlängerung des Wildvogelpest-Sperrgebietes in Stotternheim und des Beobachtungsgebietes in Mittelhausen

Die Gültigkeit der mit der Allgemeinverfügung vom 6. Februar 2017 festgelegten Maßnahmen für das die gesamte Gemarkung Stotternheim umfassende Sperrgebiet werden um weitere 21 Tage, diejenigen für das Beobachtungsgebiet der angrenzenden Gemarkung Mittelhausen um 30 Tage verlängert. Die genannten Fristen rechnen jetzt jeweils ab dem 28.02.2017.

Für das Beobachtungs- und Sperrgebiet gilt eine allgemeine Aufstallpflicht. Darüber hinaus dürfen keinerlei gehaltenen Vögel (u. a. Hausgeflügel, Tauben, Ziervögel) aus den Restriktionsgebieten verbracht werden. Das gilt v. a. auch für die Teilnahme an Ausstellungen. Die Jagd auf Federwild ist grundsätzlich verboten.

Für das Sperrgebiet gelten insbesondere folgende zusätzliche Auflagen: Alles Hausgeflügel wird amtstierärztlich untersucht. Eier und Geflügelfleisch sowie Mist und tote Tiere dürfen nicht verbracht werden. Für die alle Geflügelhalter gelten strenge hygienische Vorgaben. Tote Wildvögel werden untersucht.

Nach Ablauf von 21 Tagen und soweit keine weiteren Fälle der Geflügelpest auftreten, gelten im Sperrgebiet nur noch die weniger strengen Anforderungen für das Beobachtungsgebiet.

Von den Restriktionen im Sperrbezirk sind auch alle Hunde- und Katzenbesitzer betroffen: Sie dürfen ihre Tiere in den betroffenen Gebieten nicht mehr frei laufen lassen.

Die Beobachtungsgebiete in den Ortsteilen Kühnhausen, Sulzer Siedlung, Hohenwinden, Roter Berg, Moskauer Platz und Gispersleben werden mit Wirkung zum 1. März 2017 aufgehoben. Die Aufstallpflicht bleibt allerdings in diesen Ortsteilen wie in ganz Thüringen weiter bestehen.

Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelbestände dort anzeigen.

Die Allgemeinverfügung mit ihrer Begründung kann nachgelesen und eingesehen werden im Bürgeramt, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, im Rathaus, in den Aushängen der betroffenen Ortsteile sowie im Internet