Aufhebung der Aufstallpflicht außerhalb der Sperr- und Beobachtungsgebiete
Die allgemeine Aufstallpflicht in den Ortsteilen Kühnhausen, Sulzer Siedlung und Gispersleben wird daher am Dienstag, dem 4. April 2017 vorzeitig aufgehoben.
Dies gilt nicht für das nach Geflügelpestschutzverordnung verhängte Sperrgebiet in Stotternheim und das Beobachtungsgebiet in Mittelhausen. Hier sind die tierseuchenrechtlichen Anordnungen noch bis zum 25. April 2017 in Kraft.