Aufhebung der Aufstallpflicht außerhalb der Sperr- und Beobachtungsgebiete

04.04.2017 13:33

Die Situation hinsichtlich des Nachweises des Geflügelpest-Virus bei den beprobten Wildvögeln hat sich bundesweit, aber auch in Thüringen sowie insbesondere in den nördlichen Ortsteilen Erfurts erfreulich günstig entwickelt. Wie das Erfurter Veterinäramt informiert, wurde in den letzten zwei Wochen bei keinem der beprobten Tiere das Geflügelpest-Virus nachgewiesen.

Die allgemeine Aufstallpflicht in den Ortsteilen Kühnhausen, Sulzer Siedlung und Gispersleben wird daher am Dienstag, dem 4. April 2017 vorzeitig aufgehoben.

Dies gilt nicht für das nach Geflügelpestschutzverordnung verhängte Sperrgebiet in Stotternheim und das Beobachtungsgebiet in Mittelhausen. Hier sind die tierseuchenrechtlichen Anordnungen noch bis zum 25. April 2017 in Kraft.