Aktuelle Informationen zum Aufbau der Wartehäuschen

21.06.2017 15:09

Aufgrund der Neuausschreibung der städtischen Außenwerberechte nach über 25 Jahren erhält die Stadt 211 neue Wartehallen an den Straßenbahn- und Bushaltestellen der Erfurter Verkehrsbetriebe AG. Da die bisherigen Fahrgastunterstände größtenteils verschlissen und nicht mehr zeitgemäß ausgestattet waren, wurde die Möglichkeit genutzt, moderne und energieeffiziente Wartehallen im Rahmen der neuen Vertragsgestaltung aufstellen zu lassen. Sämtliche neue Fahrgastunterstände sind selbstverständlich mit Sitzgelegenheiten und Überdachung ausgestattet.

Es gibt wenige Fahrgastunterstände, die aufgrund mangelnder Nutzung nicht wieder aufgebaut werden. Diese Entscheidung wurde bedarfsgerecht aufgrund des relativ geringen Fahrgastaufkommens auf der Grundlage des Nahverkehrsplanes getroffen, nach dem zwar Wartehallen bei geringem Bedarf wegfallen, jedoch einige zusätzliche an anderen Stellen errichtet werden.

Bis zum Freitag, dem 23. Juni 2017, werden alle alten Wartehäuschen abgebaut sein. Aktuell sind auch bereits 110 Wartehallen an 106 Haltestellen neu aufgebaut. Bedauerlicherweise konnte der Aufbau der anderen Unterstände nicht so zeitnah erfolgen, wie das geplant und gewünscht war. Das bedauert auch die Stadtverwaltung sehr, bittet aber um Verständnis dafür. Im Zusammenhang mit diesem Großprojekt mussten sehr viele Details geklärt und neu geplant werden und bei vielen Haltestellen traten Überraschungen auf, die es zu bewältigen galt.

Der zeitliche Verzug hat ganz unterschiedliche und zum Teil sehr komplexe Ursachen.
Bereits im November 2016 hat die Stadtverwaltung darauf gedrängt, dass sich beide Vertragspartner (der bisherige, der jetzt alle „alten“ Wartehallen zurückbauen muss und der neue, der die modernen Wartehallen aufstellt) auf ein gemeinsames Tiefbauunternehmen für alle Arbeiten verständigen, da nur so organisatorische und zeitliche Abläufe zu bündeln gewesen wären.

Gesetzliche Grundlagen aus dem Straßenverkehrsrecht und dem Versicherungsrecht zwingen dazu, dass immer nur ein Unternehmen für den gleichen Standort eine verkehrsrechtliche Anordnung und eine Aufgrabungsgenehmigung erhält. Erst zu dem Zeitpunkt, an dem der Grabungsnehmer für den Abbau der Wartehallen die Erledigung seines Auftrages schriftlich anzeigt und seine Grabung einschließlich seiner verkehrsrechtlichen Anordnung für beendet erklärt, ist der nachfolgende Unternehmer überhaupt erst berechtigt, eine neue Grabung zu beantragen.

Leider ist es der Stadtverwaltung nicht gelungen, zwischen beiden Vertragspartnern in dieser Richtung zu vermitteln und so bleibt es zwingend dabei, immer erst den Abbau der Wartehalle am jeweiligen Standort abzuwarten, bevor der Antrag für die Aufstellung der neuen Wartehalle überhaupt angenommen werden kann. Hierfür hat das Tiefbau- und Verkehrsamt alle erforderlichen Verwaltungsabläufe so straff wie gesetzlich möglich gestaltet und alle erforderlichen und möglichen Vorarbeiten geleistet.

Dazu addiert sich, dass der neue Vertragspartner ein anderes System für seine Wartehallen verwendet und für jeden einzelnen Standort der unterirdische Bauraum geprüft werden muss. An der Graberunde in Erfurt nehmen regelmäßig 14 verschiedene Unternehmen teil, die diese Unterlagen prüfen, bewerten und genehmigen müssen. Im Bedarfsfall werden auch Wasserleitungen, Gasleitungen, Stromkabel oder andere Medien verlegt, wenn die jeweiligen Eigentümer in die dauerhafte Überbauung ihrer Anlagen nicht einwilligen.
Zusätzlich dazu muss an jedem einzelnen Standort geprüft werden, ob die neue Wartehalle an den alten Standort passt oder ggf. versetzt werden muss, auch wenn es nur einige Zentimeter sind. Für andere Standorte gibt es gänzlich neue Planungen, für die der Prüfungsaufwand noch deutlich größer ist. Findet sich dann immer noch keine Lösung, verbleiben nur Sonderanfertigungen für die neuen Wartehallen.

All dies zusammen kostet leider Zeit. Wöchentlich müssen neue oder noch bestehende Probleme wie unbekannte Leitungen oder nicht verzeichnete Einbauten im Gehweg gelöst werden. Ebenso werden in alle Planungen die aktuellsten Vorschriften zur Barrierefreiheit an den Haltestellenanlagen eingearbeitet und berücksichtigt. Schlussendlich verbleiben noch einige Eigeninitiativen unserer Vertragspartner, über die die Stadtverwaltung im Voraus zu keinem Zeitpunkt unterrichtet war und deshalb nur verspätet reagieren konnte (vorzeitiger Rückbau der Glaswände und Sitzmöglichkeiten an den bisherigen Wartehallen ohne entsprechende Genehmigung).

Die neu aufgestellten Wartehallen durchlaufen im Einzelnen noch ein zweistufiges Qualitätsmanagement. Dabei wird es an einzelnen Standorten noch Änderungen geben, die leider auch erst im Nachgang erfolgen können und nicht bereits heute erledigt sind.

Der neue Vertragspartner der Stadt hat insgesamt sieben Monate Zeit, um alle neuen Wartehallen zu errichten. Die Stadtverwaltung geht aber derzeit davon aus, dass frühestens Ende September alle neuen Wartehallen errichtet sind und der gesamte Übergabeprozess einschließlich aller Restarbeiten und zusätzlichen Arbeiten bis zum Jahresende andauern wird.

Aus Kapazitätsgründen kann der neue Vertragspartner kaum mehr als zehn neue Wartehallen in jeder Woche aufbauen. Dafür sind sogar Gleissperrungen und Straßensperrungen in den Nachtstunden erforderlich.
Alle Fahrgäste der Evag werden um Nachsicht dafür gebeten, dass die neuen Wartehallen nicht im gleichen Tempo aufgebaut werden können, wie es beim Abriss der alten Fahrgastunterstände gelungen ist. Alle Planungsgespräche mit beiden Partnern hatten hierzu feste Vereinbarungen. Eine zeitliche Anpassung beider Abläufe blieb der Stadtverwaltung allerdings verwehrt, da der scheidende Vertragspartner eine weitergehende Anpassung der Ausführung seiner Arbeiten aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt hatte (Rückbau aller Wartehallen ursprünglich zum 31.05.2017; aktuell zum 23.06.2017).

Es gibt wenige Fahrgastunterstände, die aufgrund mangelnder Nutzung nicht wieder aufgebaut werden. Diese Entscheidung wurde bedarfsgerecht aufgrund des relativ geringen Fahrgastaufkommens auf der Grundlage des Nahverkehrsplanes getroffen, nach dem zwar Wartehallen bei geringem Bedarf wegfallen, jedoch einige zusätzliche an anderen Stellen errichtet werden.

Die betroffenen Haltestellen sind:

  • Am Rosenberg (stadteinwärts)
  • An der Lache/Bus (stadtauswärts)
  • August-Frölich-Straße/Bus (stadteinwärts)
  • Bernauer Straße (stadtauswärts)
  • Bonhoefferstraße (stadtein- und stadtauswärts)
  • Eugen-Richter-Straße (stadtein- und stadtauswärts)
  • Finanzamt (stadtauswärts)
  • Gewerbegebiet Ost (stadtauswärts)
  • Gewerbegebiet Stotternheim (stadtauswärts)
  • Henne Siedlung (stadtauswärts)
  • Hugo-John-Straße (stadtauswärts)
  • Dittelstedt Linde (stadteinwärts)
  • Löberstraße (stadtein- und stadtauswärts)
  • Mittelhäuser Kreuz (stadtauswärts)
  • Mittelhäuser Tonweg (stadteinwärts)
  • Rostocker Straße (stadtauswärts)
  • Urbich (stadtauswärts)
  • Wilhelm-Busch-Straße (stadtauswärts)
  • Grubenstraße Bussteig 4 und 5
  • Kerspleben (stadtauswärts)
  • Paul-Schäfer-Straße (stadtein- und stadtauswärts)
  • Sondershäuser Straße (stadtauswärts)
  • Zoopark Gleis 2

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Tiefbau- und Verkehrsamt gerne zur Verfügung.

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