Nominierungen für die Verleihung des Kulturpreises der Landeshauptstadt Erfurt 2018

01.01.2018 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt verleiht alle drei Jahre ihren Kulturpreis an Personen oder Personengruppen, die der Stadt besonders verbunden sind oder mit ihrem Schaffen das kulturelle Leben in einmaliger Weise prägen.

Entsprechend der Satzung über die Verleihung des Kulturpreises der Landeshauptstadt Erfurt vom 20.08.1996 hat jeder Bürger des Freistaats Thüringen das Recht, mögliche Preisträger, die auszeichnungswürdige kulturelle Leistungen vollbracht haben, vorzuschlagen. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.

Vorschläge können bis zum 1. März 2018 bei der

Stadtverwaltung Erfurt
Kulturdirektion
Benediktsplatz 1
99084 Erfurt

in schriftlicher Form unter Nennung der vollständigen Absenderangabe eingereicht werden.

Dem Antrag ist eine Beschreibung der Leistung beizufügen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  1. Mit dem Preis sollen hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Bildenden Künste, der Darstellenden Künste, der Literatur und Musik anerkannt werden, die entweder durch die Person oder durch das Werk in einem Zusammenhang mit dem kulturellen Leben der Landeshauptstadt Erfurt stehen.
  2. Der Preis kann sowohl an natürliche Personen als auch an juristische Personen und Personengruppen oder Institutionen verliehen werden.
  3. Der Preis kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden.

Rückfragen sind bitte an die Kulturdirektion Erfurt unter Telefon 0361 655-1606 zu richten.