Stadtverwaltung informiert über Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung

31.01.2019 09:34

Aufgrund des im Jahr 2012 neu verabschiedeten Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) müssen amtliche Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung über alle Messungen, die Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte betreffen oder Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Täuschungen auf Anfrage von den Behörden herausgegeben werden.

Anträge auf Informationszugang nach dem VIG bedürfen keiner Begründung, ein besonderes Interesse oder eine Betroffenheit des Antragstellers ist nicht erforderlich. Auch kann der Antrag unabhängig vom Wohnsitz oder der Staatsangehörigkeit des Antragstellers gestellt werden.

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt aufgrund der rechtlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Soweit allerdings der betroffene Lebensmittelunternehmer oder andere betroffene Dritte angehört werden müssen, was regelmäßig der Fall ist, verlängert sich die Frist auf zwei Monate.

Soweit dem Informationsgesuch entsprochen wird, wird auch der Lebensmittelunternehmer oder sonst betroffene Dritte hiervon in Kenntnis gesetzt. Sind die Informationen bei der Stadtverwaltung Erfurt selbst nicht verfügbar, werden die Anträge an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Die Informationsgewährung ist in der Regel kostenfrei – nur bei extrem aufwändig zu bearbeitenden Fragestellungen sind die Kosten hierfür zu tragen. In jedem Falle erfolgt eine vorherige Information des Antragstellers, soweit Gebühren für die Bearbeitung anfallen werden.

Anträge zu Informationen der Erfurter Lebensmittelüberwachung können auf den einschlägigen Online-Portalen wie www.fragdenstaat.de, per E-Mail an veterinaeramt@erfurt.de oder natürlich auf dem Postweg an die Stadtverwaltung gestellt werden. Wichtig ist, dass die gewünschte Information – beispielsweise der letzte Kontrollbericht einer Gaststätte oder Probenergebnisse bestimmter Erzeugnisse – möglichst konkret bezeichnet wird. Auch die Angabe einer postalisch zustellfähigen Adresse ist Pflicht, da die Beantwortung aus Datenschutzgründen nur auf dem Postweg erfolgen kann.