Schüler-BAföG online beantragen
Mit nur wenigen Klicks sind die online ausfüllbaren Antragsformulare zu finden, auszufüllen und an das Amt für Ausbildungsförderung elektronisch zu übersenden. Erforderliche Unterlagen, die dem Antrag beigefügt werden müssen, können eingescannt und per Upload ebenfalls elektronisch übersendet werden.
Die Verwendung der Online-Antragsformulare bietet zahlreiche Vorteile. Die Antragsangaben werden auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Man bekommt Hilfestellungen zu den Eingaben. Man kann jederzeit die Eingabe der Daten in das Formular unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen; die bereits eingegebenen Daten werden verschlüsselt, auf Wunsch mit einem Passwort geschützt und beim Antragsteller gespeichert. So stehen die Daten auch für einen Wiederholungsantrag jederzeit wieder zur Verfügung. Zudem können die Antragsteller problemlos den Stand der Bearbeitung des Antrages oder der hochgeladenen Dokumente abfragen. Die BAföG-Beantragung wird damit nicht nur unkomplizierter und transparenter, sondern auch schneller.
Diese verschiedenen Möglichkeiten gibt es den ausgefüllten Antrag wirksam beim Amt für Ausbildungsförderung zu stellen:
- Papierlose Online-Antragstellung mit der eID-Funktion des Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels: Voraussetzung ist die aktivierte Onlinefunktion sowie ein Kartenleser oder ein Android-Mobilgerät mit NFC-Schnittstelle. Die Übertragung des Antrags mittels der eID gilt als Antragsdatum.
- Online-Antragstellung mit De-Mail:
Voraussetzung ist ein eigener De-Mail-Account und eine Übersendung an De-Mail-Adresse der Stadtverwaltung. Dazu muss der ausgefüllte Antrag ausdruckt, unterschrieben und eingescannt werden. Das Datum des Versands gilt als Antragsdatum. - Online-Antragstellung mit unterschriebenem PDF-Dokument per Post oder persönlich: Selbstverständlich können die online ausgefüllten Anträge auch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das Amt für Ausbildungsförderung, 99111 Erfurt gesendet werden. Gern können die Anträge zudem natürlich auch weiterhin persönlich abgegeben werden. Das Eingangsdatum gilt als Antragsdatum.