Ein Eigenheim bauen…

04.09.2019 10:23

„Künftige Vorhaben der Stadt werden im Beteiligungsrat auf Herz und Nieren für eine Bürgerbeteiligung geprüft, so auch der Entwurf einer neuen Eigenheimrichtlinie“, sagt der zuständige Beigeordnete Andreas Horn. Im Ergebnis hat der Beteiligungsrat eine Handlungsempfehlung zur Bürgerbeteiligung für Verwaltung und Stadtrat erarbeitet.

In Erfurt soll das für einkommensschwächere Familien mit Kindern oder Gemeinschaften einfacher werden

Inhaltlich geht es um zwei Vorhaben (VH 04/19 und 05/19) der Stadt Erfurt, mit denen es insbesondere einkommensschwächeren Familien mit Kindern und Genossenschaftswohnformen ermöglicht werden soll, zu vergünstigten Konditionen einen Teil der auszuschreibenden Grundstücke und Immobilien zu erwerben. Für viele Erfurter Familien ist der Erwerb von Wohneigentum immer noch aufgrund hoher Grundstückspreise mit einem deutlichen finanziellen Risiko verbunden.

Die Bevölkerung der Landeshauptstadt Erfurt soll auch in den kommenden Jahren weiter steigen.

„Die damit verbundenen großen Chancen möchte die Landeshauptstadt Erfurt durch die Schaffung der dafür notwendigen Rahmenbedingungen gerne nutzen und die Anstrengungen für eine weitere Steigerung des Wohnungsbaus intensivieren“, so formuliert es die „Erfurter Richtlinie zur Veräußerung städtischer Grundstücke und Liegenschaften nach Konzept“.

Was sich hinter den fast schon kryptischen Bezeichnungen „VH 04/19“ und „VH 05/19“ der Stadtverwaltung Erfurt verbirgt, werden die wenigsten kennen oder aktiv verfolgt haben. Denn diese Vorhaben der Stadtverwaltung Erfurt zielen genau auf diese Erfurter Bürger ab.

Während das VH 04/19 mit „Eigenheimrichtlinie“ bezeichnet ist, steht hinter dem VH 05/19 die „Erfurter Richtlinie zur Veräußerung städtischer Grundstücke und Liegenschaften nach Konzept“.

Sei es, dass einkommensschwache Familien mit Kindern neu bauen und hierzu ein bisher in städtischer Hand befindliches Objekt vergünstigt erwerben möchten oder sich eine Gemeinschaft nun diesen Traum gemeinsam erfüllen möchte. Diese beiden Zielgruppen werden von den Vorhaben primär angesprochen.

Der Erwerb ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. Hierzu zählen beispielsweise die Anzahl der Kinder, die bisherigen Wohnverhältnisse oder ein besonderes Konzept zur gemeinsamen Wohngestaltung (bspw. eines Mehrgenerationshauses). Zudem können in die entsprechenden Konzepte auch kulturelle oder kreative Aspekte einfließen.

Beide Richtlinien stellen ein Bewertungssystem auf, anhand dessen später unter ggf. mehreren Interessenten der Zuschlag erfolgt.

Die Verwaltung erarbeitete diese Richtlinien in den letzten Jahren unter Einbeziehung der Landesbehörden und möchte diese nun mit Hilfe des aktuellen Beteiligungsrates der Stadt Erfurt einer breiteren Masse der Bürger vorstellen. „Gemeinsam sollen Zielgruppen explizit angesprochen werden. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen geplant und umgesetzt werden, damit ein größerer Kreis der Interessierten von der sich hier bietenden Möglichkeit Kenntnis erhält und auch die Chance erhält sich zu bewerben bzw. ein Konzept bekannt und öffentlich zu machen“, so der Vorschlag des Beteiligungsrates. Hierzu ist insbesondere eine Informationsveranstaltung im November 2019 geplant.

Es tut sich was in Erfurt und es lohnt sich, diese Prozesse zu verfolgen und sich auch aktiv an diesen Möglichkeiten zu beteiligen.