Wasserentnahme aus Oberflächengewässern der Stadt Erfurt

30.09.2019 11:05

Auf Grund der anhaltenden Trockenheit haben sich die Durchflüsse in der Gera noch nicht erholt. Der zum Schutz der Flora und Fauna der Gewässer notwendige Wert von 1,5 m³/s Wasserdurchfluss am Pegel Möbisburg wird weiterhin nicht erreicht. Daher wird die gültige, zeitlich beschränkte Allgemeinverfügung zum Verbot von jeglichen Wasserentnahmen aus den Fließgewässern der Landeshauptstadt Erfurt bis auf Widerruf aufrechterhalten. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Der notwendige Wasserdurchfluss-Wert am Pegel Möbisburg wird weiterhin nicht erreicht

Die Allgemeinverfügung wird am 5. Oktober 2019 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt erneut veröffentlicht. Das Verbot gilt für alle Entnahmen mittels Pumpvorrichtung und betrifft auch Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Wasserentnahme mit Handschöpfgefäßen, wie zum Beispiel Eimern und Gießkannen, ist aber weiterhin erlaubt.