Nächster Schritt zur Begegnungszone erfolgt I Geschwindigkeitsniveau im Innenstadtbereich angepasst

04.10.2019 09:53

Mit der Anpassung des Geschwindigkeitsniveaus im Innenstadtgebiet konnte eine weitere Maßnahme der „Begegnungszone Innenstadt“ realisiert werden.

In weiten Bereichen der Innenstadt wurden die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf ein Maß reduziert, das an die Priorisierung von Zufußgehen und Aufenthalt angepasst ist. Die entsprechenden Verkehrsschilder wurden zwischen dem 9. und 19. September geändert. Vorherrschend im Innenstadtbereich sind nun Tempo-20-Zonen sowie verkehrsberuhigte Bereiche, in denen Schrittgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer gilt, angeordnet.

Ziel dieser Maßnahmen ist ein stetiger Verkehrsablauf auf niedrigem Geschwindigkeitsniveau. Dadurch werden die Umweltbelastungen des Kfz-Verkehrs verringert (Lärmminderung, Verbesserung der Luftqualität, Klimaschutz), die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern erhöht und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verbessert.

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die geänderten Verkehrsregelungen zu beachten.

Hintergrund

Bereits am 18. Juli 2012 hat der Erfurter Stadtrat mit Beschluss-Nr. 0160/12 einstimmig den „Verkehrsentwicklungsplan Teilkonzept Innenstadt“ bestätigt. Er hat damit den politischen Willen zur Erhöhung der Aufenthalts- und Wohnqualität in den Straßen und Quartieren der Altstadt bekundet.
Ziel ist, die Qualität für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern und die Organisation des Wirtschafts- und Lieferverkehrs in der Innenstadt zu optimieren. Kernidee dieses integrierten Verkehrskonzeptes ist die „Begegnungszone Innenstadt“, in der dem Zufußgehen und dem Verweilen ein besonderer Vorrang eingeräumt wird. In den Straßen der innerstädtischen Quartiere soll durch Verkehrsberuhigung eine hohe Aufenthaltsqualität zu Lasten der Erschließungsfunktion erreicht werden.

Seitdem arbeitet die Stadtverwaltung kontinuierlich an der Umsetzung dieser Konzeption. Bisher zu verzeichnende Erfolge sind beispielsweise die Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen der Altstadt, die Sperrung der Meister-Eckehart-Straße für die Kfz-Durchfahrt oder auch die Parkraumkonzeption für die Innenstadt.

Verkehrsrechtlich sind damit alle Vorhaben der bisherigen Konzeption umgesetzt. Eine Fortschreibung und damit Weiterentwicklung der Begegnungszone ist aber bereits in Angriff genommen. Die Kennzeichnung der Eingangsbereiche der jetzigen Begegnungszone bildet dabei vorerst nur den letzten Schritt, der das aktuelle Vorhaben gänzlich zum Abschluss bringen wird. Bleiben wir also neugierig auf die Fortschreibung.