Änderung: Gewässerunterhaltung ist nicht mehr im Garten- und Friedhofsamt angegliedert

10.02.2020 11:49

Seit dem 1. Januar 2020 obliegt die Unterhaltung an Gewässern zweiter Ordnung nicht mehr den jeweiligen Gemeinden oder den von ihnen gegründeten Verbänden. Nach § 31 Thüringer Wassergesetz, das am 28. Mai 2019 in Kraft getreten ist, unterliegt diese Aufgabe nun den gegründeten Gewässerunterhaltungsverbänden. Diese resultieren aus dem Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGewUVG).

ein Bachlauf mit Natursteinmauer und Blumen im Vordergrund
Foto: Die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung, hier der Erfurter Mühlgraben, gehört zum Aufgabenbereich der Gewässerunterhaltungsverbände. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

In Thüringen wurden 20 Gewässerunterhaltungsverbände gegründet. Die Errichtung orientiert sich an den Gewässereinzugsgebieten. Hintergrund der Bildung der Gewässerunterhaltungsverbänden sind die Häufungen der Wetterextreme wie Hochwasser- oder Starkregenereignisse in den vergangenen Jahren. Mit den gegründeten Verbänden sollen die Gewässer der zweiten Ordnung professionell und nach einheitlichen Standards bewirtschaftet werden, um der zukünftigen Entstehung großer Schäden vorbeugend entgegenzuwirken.

Aufgaben der Gewässerunterhaltungsverbände

Die Aufgaben eines jeweiligen Gewässerunterhaltungsverbandes sind in § 39 Wasserhaushaltsgesetz und in § 30 Thüringer Wassergesetz geregelt und umfassen die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung, das sind im Einzelnen:

  • die Erhaltung des Gewässerbettes
  • die Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses
  • die Erhaltung der Ufer durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation
  • die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss
  • die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen
  • die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht
  • die Bekämpfung von Schädlingen, die die Standsicherheit von Uferböschungen und Dämmen beeinträchtigen
  • die Unterhaltung von kommunalen wasserwirtschaftlichen Anlagen gehört nur dann zur Gewässerunterhaltung, wenn sie einem der o. g. Zwecke dient.

Weitere gesetzliche Aufgaben eines Gewässerunterhaltungsverbandes sind die Umsetzung von Maßnahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die Unterhaltung von kommunalen Anlagen des Hochwasserschutzes (die bauliche Unterhaltung obliegt weiterhin dem Grundstückseigentümer).

Die Stadt Erfurt ist in folgenden drei Gewässerunterhaltungsverbänden eingeordnet:

Foto: Festlegung der Gewässerunterhaltungsverbände in Bezug auf die Stadt Erfurt Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme
Ansprechpartner: Stellvertretende Geschäftsführerin Frau Albrecht (Tel.: 0361 655-1812, anette.albrecht@erfurt.de) und Herr Otto (Tel.: 0361 655-1813, peter.otto@erfurt.de), Binderslebener Landstraße 101, 99092 Erfurt

Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse (Ortsteile Alach, Ermstedt, Gottstedt, Frienstedt, Teile von Bindersleben)
Ansprechpartner: Geschäftsführer Herr Oßwald, Verbandsvorsteher: Herr Both, Stellvertreter: Herr Slotosch; Tel.: 036253 260790; info@guv-hoersel-nesse.de, Ortsstraße 10, 99887 Georgenthal

Gewässerunterhaltungsverband Gera/Apfelstädt/Obere Ilm (Ortsteil Molsdorf)
Ansprechpartner: Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung (WAZV), Herr Treyse (info@guv13.de), Schönbrunn 9. 99310 Arnstadt