Erstattung des Sozialtickets startet mit neuem Verfahren

29.05.2020 08:28

Ab dem 2. Juni 2020 kann der Zuschuss zur Monatsfahrkarte der Evag (Sozialticket) wieder, auch rückwirkend ab Dezember 2019, erstattet werden. Der grundsätzliche Bearbeitungsprozess wurde aufgrund der aktuellen Gegebenheiten neu gestaltet und ist ohne persönliche Vorsprache per Überweisung möglich.

Das Antragsformular und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Erfurt zu finden.

Für den Fall, dass der elektronische Zugang zum Antragsformular nicht möglich ist, wird um telefonische Abforderung unter 0361 655-6161 gebeten. Das Antragsformular wird dann per Post zugeschickt. Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit Anlagen ist an das

Amt für Soziales
Sachgebiet Sozialer Bürgerservice / Bildung und Teilhabe
Juri-Gagarin-Ring 150
99084 Erfurt

zu senden.

Zur Erstattung des Zuschusses zur Monatskarte ist grundsätzlich kein persönlicher Termin notwendig.