Arbeitsmöglichkeiten für straffällige junge Menschen gesucht
Die Beendigung eines Jugendstrafverfahrens ist oft mit der Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden verbunden, häufig in Kombination mit anderen Auflagen und Weisungen. Warum das so ist, weiß Jürgen Engelhardt vom städtischen Jugendamt: „Der Gesetzgeber eröffnet jungen Menschen bis 21 Jahren durch Sozialstunden die Option, der Gemeinschaft in Form ihrer Arbeitskraft direkt etwas wiederzugeben. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen können oft gar nicht einschätzen, welchen Schaden sie anderen durch ein Graffiti, Diebstahl, Gewalt oder Schwarzfahren zufügen. Leider können wir die jungen Menschen derzeit nicht zielgerichtet und bedarfsgerecht einsetzen, da uns durch die Corona-Situation viele Arbeitsmöglichkeiten entfallen sind.“
Umso mehr ist der Sachgebietsleiter des Fachdienstes Jugendhilfe im Strafverfahren auf die Unterstützung gemeinnütziger Vereine und sozialer Institutionen angewiesen. Mit den Jugendlichen habe er gute Erfahrungen gemacht. Der überwiegende Teil der jungen Straffälligen sei motiviert, den negativ geprägten Lebensabschnitt durch Wiedergutmachung im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeiten zu beenden. Jürgen Engelhardt ist zudem gewillt, Einrichtungen die mögliche Scheu vor der Anstellung eines straffälligen jungen Menschen zu nehmen: „Wir sind über jede Einsatzstelle dankbar, egal ob dauerhaft oder projektbezogen. Für die Institutionen stehen mein Team und ich jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.“
Gemeinnützige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime und Behindertenstätten sowie Vereine, Schulen und sonstige soziale Institutionen können sich per E-Mail an oder telefonisch unter 0361 655-3246 melden.