Erfurt bekommt Förderung aus dem Sofortausstattungsprogramm der Digitalpaktrichtlinie
Die Digitalpakt-Richtlinie wurde um einen neuen Teil 4 ergänzt. Darin geregelt ist das Verfahren der Förderung der Ausstattung der Schulen mit schuleigenen mobilen Endgeräten im Rahmen des „Sofortausstattungsprogramms“. Mit Inkrafttreten der Ersten Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Digitalpakts am 31.08.2020 konnte das Amt für Bildung einen Fördermittelantrag für die Stadt Erfurt stellen und hat den entsprechenden Zuwendungsbescheid am 10.09.2020 erhalten.
Zweck des Sofortausstattungsprogramms ist es, einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern einen eventuell Corona-bedingten digitalen Unterricht zu Hause, sofern erforderlich, zu ermöglichen und so soziale Ungleichgewichte ausgleichen zu können.
Im Rahmen der Ausschreibung soll erreicht werden, dass jede Schule mindestens einen Klassensatz an mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellt werden kann. Ein Klassensatz definiert sich dabei auf 30 Geräte. Die Abfrage aller Schulen, welche Gerätekonfiguration gewünscht wird, ist zwischenzeitlich erfolgt, dass Ausschreibungsverfahren eingeleitet.
Auf Grund der Höhe der Zuwendung muss europaweit ausgeschrieben werden. Daher kann mit der Auslieferung der Geräte nicht vor Januar 2021 gerechnet werden.