Gemeinsames Vorgehen der Stadt Erfurt und des Bildungsministeriums: Schulen und Kindergärten in Erfurt offen halten, gleichzeitig Infektionsschutz verstärken

29.10.2020 14:06

Aufgrund des stark gestiegenen Infektionsgeschehens innerhalb der Landeshauptstadt Erfurt haben die Stadt Erfurt und das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ein abgestimmtes weiteres Vorgehen verabredet.

Die Stadt Erfurt und das Ministerium sind sich einig, dass die aktuelle Lage nach den Herbstferien besondere Maßnahmen an den Schulen und Kindergärten in der Landeshauptstadt erfordert. Gleichzeitig ist es das gemeinsame Ziel, die Schulen und Kindergärten solange es geht offenzuhalten und damit das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Betreuung bestmöglich zu gewährleisten.

Bildungsminister Helmut Holter erklärt dazu: „Die Schulen und Kindergärten sind auch weiterhin nicht die Treiber des Pandemiegeschehens. Dennoch müssen wir auf die neue Lage reagieren und alles dafür tun, damit das auch so bleibt. Ich nehme daher die Bitte der Stadt Erfurt, die im Rahmen ihrer eigenen Infektionsschutzkompetenzen in der gesamten Stadt vor einer großen Herausforderung steht, sehr ernst, den vorbeugenden Infektionsschutz an Schulen und Kindergärten weiter zu erhöhen. Mir ist dabei wichtig zu betonen, dass damit in der Landeshauptstadt keine Sondersituation gegenüber dem Rest des Freistaats geschaffen wird. Der Thüringer Stufenplan für Schulen und Kindergärten in der Pandemie gilt weiter. Wir ergreifen nun jedoch zunächst niedrigschwelligere Maßnahmen, von denen wir hoffen, dass sie der Stadt helfen, des Infektionsgeschehens Herr zu werden. Ich appelliere an alle Erfurterinnen und Erfurter, sich streng an die Regeln zu halten, auch um der Bildung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen Willen.“

Die Beschulung absichern

Die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Soziales, Bildung und Jugend, Anke Hofmann-Domke, bekräftigt, dass das erklärte Ziel darin besteht, die Betreuung in den Kindertagesstätten, die Beschulung der Schülerinnen und Schüler sowie die weiteren Angebote im Bildungsbereich abzusichern. Das Ausbruchsgeschehen in Kindergärten und Schulen im Stadtgebiet zeigt aber, dass zum Entstehen von Infektionsketten auch der variable Einsatz von Personen in verschiedenen Klassen, Wohnheimen und Gruppen beigetragen hat. Wir rechnen damit, dass mit dem Ende der Herbstferien Eltern mit ihren Kindern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und technisches Personal aus Risikogebieten zurückkehren werden, was das Entstehen neuer Infektionsketten begünstigen wird. Kontaktreduzierung und Einhalt der Hygiene- und Schutzmaßnahmen ist das Gebot der Stunde.

Die verabredeten Maßnahmen umfassen im Einzelnen, soweit nicht akute Quarantänemaßnahmen aufgrund aufgetretener nachgewiesener Fälle an Schulen und Kindergärten etwas anderes erfordern:

  • Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet und arbeiten, wo es möglich ist, weiter in der Stufe Grün (Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz). Das heißt Bildung und Betreuung sollen im größtmöglichen Umfang im Präsenzbetrieb gewährleistet und Rechtsansprüche erfüllt werden.

Für Schulen:

Innerhalb der Stufe Grün (Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz) ergreift das Bildungsministerium folgende schulorganisatorische Maßnahmen für alle Erfurter Schulen:

  • Bildung möglichst gleichbleibender Kohorten in den Schulen (z. B. Klassen, Klassenstufen, Jahrgangsstufen, Lernhäuser, Stammgruppen, gymnasiale Oberstufen usw.) und nach Möglichkeit die Vermeidung von deren Durchmischung
  • nach Möglichkeit gestaffelte kohortenbezogene Pausenzeiten;
  • weitere Schärfung und konsequente Umsetzung der schulinternen Schutzkonzepte;
  • Aussetzung offener Angebote in der Ganztagsbetreuung und in den Lernsettings, sofern diese die Kohorten durchmischen würden;
  • Aussetzung von allen Maßnahmen des Lernens am anderen Ort (Klassenfahrten, Wandertage usw.);
  • Aussetzung von allen Maßnahmen aus dem Schulbudget (außerunterrichtliche Angebote) und der Hortbetreuung, an denen Außenstehende beteiligt sind;
  • Betretungsverbote für schulfremde Personen und Eltern,
  • Konsequentes Lüften (20-5-20);
  • Besonderer Schutz besonders vulnerabler Gruppen und von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern mit Risikomerkmalen für einen besonders schweren Krankheitsverlauf
  • ausgeweitete freiwillige Testmöglichkeiten im Rahmen des bestehenden Testsystems für Lehrkräfte

Die Stadt als Schulträgerin stellt sicher, dass das Lüften als essenzieller Bestandteil der Hygienekonzepte in möglichst allen Unterrichtsräumen möglich ist. Sollten bauliche Mängel oder andere Hindernisse bestehen, sorgt die Stadt für schnellstmögliche Abhilfe.

Für Kindergärten:

In Anlehnung an die Maßnahmen in den Schulen sorgt die Stadt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und der Trägerverantwortung für eine Schärfung des Infektionsschutzes, ohne dass die Kindergärten in Stufe Gelb wechseln. Innerhalb der Stufe Grün (Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz) empfiehlt die Stadt Erfurt eine Verstärkung des Infektionsschutzes durch folgende Maßnahmen für alle Erfurter Kindertageseinrichtungen und fordert zugleich die Träger der Erfurter Kindertageseinrichtungen auf, diese Maßnahmen umzusetzen:

  • häufige Raumlüftung unter Wahrung der Unfallvorschriften;
  • Verzicht auf gruppenübergreifende Aktivitäten, wo möglich;
  • Feste Ess- und Schlafplatzzuweisung, wo möglich;
  • Verlegung von Aktivitäten ins Freie unter Berücksichtigung der Infektionsschutzvorschriften, dabei möglichst Meidung des Öffentlichen Personennahverkehrs;
  • Bildung von Outdoor- und Waldgruppen, wo möglich;
  • Durchführung von Förderangeboten (Frühförderung) unter besonderer Berücksichtigung von Hygienemaßnahmen zum Schutz der Beteiligten, notfalls auch außerhalb der Kindertageseinrichtung;
  • Ausweitung und strenge Kontrolle von Betretungsverboten;
  • Versetzte Hol- und Bringzeiten, Übergabe außerhalb der Einrichtung, wo möglich;
  • Verlagerung von Elterngesprächen außerhalb der Einrichtung, z. B. in die Räume des Trägers;
  • Management von Elternabenden unter besonderen infektionshygienischen Vorsichtsmaßnahmen.

Ziel ist, das Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot weitest möglich bei höchstmöglichem Infektionsschutz verlässlich aufrecht zu erhalten und den Betrieb der Einrichtung so zu organisieren, dass eine Verkürzung der Betreuungszeiten vermieden wird. Der Kommunikation mit den Eltern wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen.

Regelmäßiger Austausch zur weiteren Entwicklung

Stadt und Bildungsministerium tauschen sich regelmäßig über die weitere Entwicklung der Infektionslage aus und informieren sich gegenseitig, falls weitergehende Maßnahmen erforderlich werden. Das Erfurter Gesundheitsamt agiert weiter im Rahmen seiner Kompetenzen zur Pandemiebekämpfung und wird dabei von den Schulen und dem Bildungsministerium unterstützt, wo es nötig und möglich ist, insbesondere bei der Kontaktnachverfolgung. Das Bildungsministerium verfügt mit dem Thüringer Stufenplan zudem über weitere verschärfende Maßnahmen, sollten sie nötig werden.