Straßen sind vom Herbstlaub zu befreien

12.11.2020 17:49

Der Winter kommt näher und die Bäume werden kahl. Wenn die Blätter auf dem Boden liegen, werden sie bei Nässe zur Rutschgefahr. Deshalb sind auch die Anlieger in der Pflicht, das Laub zu entfernen.

Die Straßenreinigungssatzung (StrReiEF) der Landeshauptstadt Erfurt legt fest, in welchen Straßen durch die SWE Stadtwirtschaft GmbH gegen Gebühr gereinigt wird. Für den größten Anteil dieser Straßen sind auf den Gehwegen die Anlieger selbst verantwortlich. Lediglich in der Innenstadt sowie auf Plätzen wird die Reinigung komplett durch die SWE Stadtwirtschaft GmbH übernommen. Bei Straßen, die von der Satzung nicht erfasst sind, müssen die Anlieger sowohl den Gehweg als auch die Fahrbahn säubern. Dazu gehört, dass sie eigenständig Äste, Blätter und heruntergefallene Früchte und sonstige Fremdkörper entfernen.

Dabei spielt es keine Rolle, wem der Baum gehört bzw. auf wessen Grundstück er steht. Entscheidend ist allein, auf wessen Straße bzw. Gehweg sich das Herbstlaub befindet.

Alle zu reinigenden Flächen sind bei Bedarf, mindestens jedoch jede zweite Woche zu säubern – bei stärkerem Laubbefall auch häufiger. Andernfalls stellen die Blätter eine Gefährdungslage für alle Verkehrsteilnehmer dar. Auch Treppen und Zugänge müssen entsprechend rein gehalten werden. 

Sind Äste und Laub zusammengekehrt, ist die Arbeit nicht abgeschlossen: Die Blätter dürfen nicht auf einem Haufen auf dem Gehweg liegen bleiben oder von dort auf die Straße bzw. in die Straßenrinne verschoben werden. Auch auf dem Nachbargrundstück, in Abwassergräben oder öffentlichen Papierkörben bzw. Sammelcontainern darf nichts entsorgt werden. Wer dennoch so handelt, widersetzt sich den abfallrechtlichen Vorschriften und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bestraft werden.

Stattdessen sind der Straßenkehricht und sonstige Gegenstände nach den abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Laub, Äste und Früchte können dem Kompost zugeführt oder in der Biomülltonne  entsorgt werden. Vielleicht hat der ein oder andere im eigenen Garten sogar ein wenig Platz, sodass der Laubhaufen als Winterquartier für Igel und andere Tiere dienen kann.

Weitere Informationen liefert die Straßenreinigungssatzung. Die Satzung ist online unter www.erfurt.de/ef110758 abrufbar.